Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 119

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sitzen und dürfen nichts tun? Warum dürfen sie nicht dafür sorgen, dass sie sich selbst erhalten? Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie sagen, die AsylwerberInnen müssen nicht nur sitzen und warten, sie können sich bei gemeinnützigen Projekten einbringen. Dafür haben Sie sich eingesetzt. Wir wissen aber, dass die regionale Abdeckung mit solchen Plätzen minimal ist. Das heißt, das ist ein nettes Projekt, nice to have. Aber das ist nicht die Lösung des Problems.

Zu einem dritten Argument, das Sie gebracht haben: Sie haben gesagt, Sie werden sich dafür einsetzen, dass es eine Harmonisierung gibt, dass man leichter wieder in die Grundversorgung zurückkehren kann, et cetera. – Ja, das ist auch sehr unterstüt­zens­wert, aber im Prinzip geht es darum: Diese Menschen sollen wie Erwachsene behan­delt werden, sie sollen für ihren Unterhalt sorgen dürfen. Und ich glaube, wenn Sie das schon nicht aus ethischer Überzeugung tun, dann tun Sie es bitte einfach aus budget­politischen und wirtschaftlichen Gründen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarkzugangs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

Begründung

AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgeset­zes unter bestimmten Voraussetzungen (drei Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer kurzfristiger Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Agenden der AusländerInnen­beschäftigung werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz geführt. Die Praxis zeigt, dass die Geltung dieses Erlasses dem Arbeitsmarkt nicht dienlich ist. Vor allem schafft er für viele Betroffene (darunter zahlreiche Langzeit­asylwerberInnen nach jahrelanger Verfahrensdauer) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grund­ver­sorgung).

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR-Exekutiv-Komitee hat dazu festgestellt, dass für Asylwer­berIn­nen nach sechs Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden. Auch Depressionen, die oftmals aufgrund jahrelanger erzwungener Untätigkeit auftreten und zu Gefühlen der Sinn- und Ausweglosigkeit bei den Betroffenen führen, könnte damit ein Stück weit abgeholfen werden.

 


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