Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 120

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Zudem sieht auch die EU-Aufnahmerichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten einen „effektiven Arbeitsmarktzugang“ (Art 15 Abs. 2 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) für AsylwerberInnen schaffen. Der bisherige Arbeitsmarktzugang ist minimal und ent­spricht keineswegs einer effektiven Arbeitsmöglichkeit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den sogenannten Bartenstein-Erlass dahingehend abzuändern, dass AsylwerberInnen künftig nicht mehr von der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung außerhalb der kurzfristigen Beschäftigung gemäß §5 AuslBG ausgeschlossen werden und dafür Sorge zu tragen, dass AsylwerberInnen einen effektiven Arbeitsmarktzugang erhalten, wie ihn auch die EU-Aufnahmerichtlinie aus 2013 vorsieht.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


14.33.47

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Erstens, Herr Bundesminister, bedanke ich mich für Ihre Antwort zum vorigen Tagesordnungspunkt, was die Notarzteinsätze anbelangt. Ich bin sehr froh, dass Sie sich auch in Gesprächen mit den Ländern befinden, denn das ist ein wichtiger Punkt.

Zweitens, zum Antrag der Grünen: Frau Kollegin Schatz, Sie wissen genau, dass es nach drei Monaten eine Möglichkeit gibt, was den Arbeitsmarktzugang anlangt. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Der Minister hat Ihnen das im Ausschuss ganz genau erklärt. Sie haben es jetzt auch angesprochen. Und der Rechtsstaat muss schon Rechtsstaat bleiben, meine Damen und Herren! Wir können nicht den Arbeitsmarkt für Personen öffnen, von denen wir nicht wissen, ob sie im Land bleiben können, ob sie überhaupt Asylstatus haben. Das heißt, wir sind hier schon auch dem Rechtsstaat und den Gesetzen verpflichtet, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Korun und Schatz.)

Folgendes muss man schon auch sagen: Was machen Sie denn mit jemandem, der einen negativen Bescheid erhält und gerade einen Job angefangen hat? – Das ist doch in der Praxis so nicht durchführbar. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Korun und Schatz.)

Daher: Lassen Sie Ihre linken Träumereien in diesem Zusammenhang! Wir haben gute Regelungen, gute Lösungen, die Bürgermeister leben in den Gemeinden sehr profes­sionell vor, wie man Asylwerber einbinden kann (Abg. Schatz: Dann reden Sie einmal mit den Unternehmern am Land,  dürfen!) – aber unter den Bedingungen, die derzeit auch rechtsstaatlich abgesichert sind, meine Damen und Herren. Und dabei bleibt es auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum zweiten Punkt: Ich möchte als Freiwilligensprecher nur einen Punkt kurz heraus­greifen, nämlich Tagesordnungspunkt 12 – Antrag des Kollegen Hofer betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten. Der Kollege Hofer hat es sicher gut gemeint mit diesem Antrag.

 


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