Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 121

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Da am Anfang etwas Verwirrung bestanden hat: Wir haben alle ein Schreiben bekom­men aus Tirol, „Soziale Dienste der Kapuziner“ – auch der Herr Bundesminister –, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Tiroler Gebietskrankenkasse jetzt offen­sicht­lich für freiwillige Tätigkeiten eine Sozialversicherungspflicht verlangt oder Beiträge einheben will.

Mir ist wichtig, das auch hier aufzuklären, denn wir haben über 3,3 Millionen Men­schen, die sich in den verschiedensten Vereinen, Körperschaften und Organisationen ehrenamtlich und freiwillig betätigen. Denen gilt unser aller Dank, meine Damen und Herren, weil sie diese Tätigkeiten durchführen. Unser Staat wäre um ein Vielfaches ärmer – auch hinsichtlich sozialer Gesichtspunkte –, hätten wir diese 3,3 Millionen Menschen nicht.

Daher bedanke ich mich in erster Linie einmal bei all jenen, die in den verschiedensten Organisationen tätig sind. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Der Anlassfall war eine junge Dame aus Tirol, die in die Außenstelle nach Lienz gekommen ist und sich bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Situation – wie diese denn bei ihr aussieht – erkundigt hat. Diese Dame war im Bereich der Betreuung und Pflege von Menschen über Zeiträume von Monaten mit 34 Stunden pro Woche beschäftigt.

Meine Damen und Herren, es ist mir ganz wichtig – auch als Freiwilligensprecher, auch als Mitarbeiter des Roten Kreuzes –, dass wir hier ganz klar differenzieren und trennen. Das hat letzten Endes die Tiroler Gebietskrankenkasse auch gemacht. Wenn jemand wöchentlich 34 Stunden tätig ist in einem Beruf, der zweifelsohne auch eine notwen­dige Qualifikation verlangt, und das über Monate hinweg, dann muss man ganz genau differenzieren und trennen: Was ist eine freiwillige, eine ehrenamtliche Tätigkeit, und was ist schon vergleichbar mit einem Beruf?

Das hat sich in diesem Fall widergespiegelt. Daher ist auch mit dem Sozialministerium Kontakt aufgenommen worden. Im gegenständlichen Fall sind sämtliche Arbeiten eingestellt worden, und die Tiroler Gebietskrankenkasse bekundet ganz klar, dass niemand daran denkt, freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeiten unter Sozialversicherungs­pflicht zu stellen oder Sozialversicherungsbeiträge einzuheben. Das wollen wir nicht, und das hat auch die Tiroler GKK klargestellt. Das wird es mit uns auch nicht geben, meine Damen und Herren.

Aber wir müssen schon differenzieren: Um welchen Fall handelt es sich im jeweiligen Beispiel? Damit wir nämlich jene, die wirklich ehrenamtlich und freiwillig tätig sind – und denen wir zu Dank verpflichtet sind –, und dieses System nicht gefährden. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, ist es klar, dass wir diesen Antrag abgelehnt haben. Ich danke auch dem zuständigen Bundesminister, der sich dieser Sache ange­nommen hat. Der Kollege Hofer hat es sicher gut gemeint, aber diese Geschichte hat sich mittlerweile aufgeklärt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

14.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


14.38.14

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn man der Kollegin von den Grünen zuhört, dann glaubt man doch tatsächlich, wir leben in einem kommunistischen System, das planwirtschaftlich geregelt ist. (Abg. Steinhauser: Sie glauben das! Sie glauben das!) Wir leben in einer freien Marktwirtschaft (Abg. Kickl:


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