Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 153

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Arbeitslosigkeit ein Thema ist. Erst vor einiger Zeit haben wir miteinander die Möglichkeit gehabt, zehn Jahre NESIB in Neunkirchen zu feiern. Zu feiern deshalb, weil das eine Einrichtung ist, die mit Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert wird und wo klar zutage gebracht worden ist, dass über 50 Prozent der betroffenen Personen, die in dieser Schulungsmaßnahme drinnen sind – und das in zehn Jahren im Durchschnitt –, wieder in den aktiven Arbeitsmarkt, in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten.

Ich glaube, das zeigt deutlich, dass die verwendeten Mittel, die seitens des Arbeits- und Sozialministeriums lockergemacht werden – wenn ich das so sagen darf –, bestens angelegt sind.

Ich möchte auch auf den Antrag von Kollegin Schatz kurz eingehen, in dem ein Mindestlohn gefordert wird. Wir haben im Ausschuss schon diskutiert und unsere Stellungnahme abgegeben. Wir sind sehr gut damit gefahren, wenn ich das so sagen darf, und wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine so gut funktionierende Sozialpart­nerschaft haben, dass die Lohngestaltung auf die Bedürfnisse der Branchen abge­stimmt ist, weshalb wir nicht eingreifen wollen in diese Sozialpartnerschaft. Wir sehen auch – auch das habe ich im Ausschuss gesagt –, dass wir sehr wohl einen gesetzlichen Mindestlohn im ABGB haben, natürlich mit der jeweiligen Ortsüblichkeit, die eben vom Bodensee bis zum Neusiedler See unterschiedlich ist. Wir kennen ihr Engagement dahin gehend. Wir wissen, dass es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sind aber der Meinung, dass wir bei uns nicht in diese Bestimmungen eingreifen sollen und die Sozialpartnerschaft diese am besten regelt.

In diesem Sinn werden Sie verstehen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen kön­nen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


16.21.10

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir diskutieren unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bündel von Anträgen im Sozialbereich. Ich darf aufgrund der wenig zur Verfügung stehenden Zeit nur zu zwei ganz konkret und kurz Stellung nehmen.

Anschließend an Kollegen Hechtl zum Thema Mindestlohn. Ich glaube, in Österreich hat sich bewährt, das sozialpartnerschaftlich zu regeln. Immerhin sind fast alle erfasst von diesen Kollektivverträgen, in denen ja Mindestlöhne festgeschrieben sind, und diese Praxis hat sich bewährt. Man sollte am Beispiel Deutschland, wo nur rund 60 Prozent kollektivvertraglich erfasst sind, nicht der österreichischen Bevölkerung suggerieren, ein gesetzlicher Mindestlohn würde Verbesserungen bringen oder alles gut machen. Ganz im Gegenteil! Gerade die Lohnpolitik, die wir in Österreich haben, ist ein Garant dafür, dass wir Arbeitsplätze nicht gefährden, dass wir eigentlich europaweit die niedrigste Arbeitslosigkeit haben, weil man immer wieder diese Lohnentwicklungen auch an die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit anpasst. Daher lehnen wir auch alles andere ab, man sollte bei dieser Praxis bleiben.

Ein in Diskussion stehender Antrag befasst sich mit der Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten. Es hat sich schon herausgestellt, dass man diesbezüglich einem Irrtum aufgesessen ist, aber das hat in der Diskussion schon ein Thema aufgeworfen. Ich glaube, man sollte die Freiwilligenarbeit wirklich unterstützen. Gerade dort, wo sich Freiwillige auch durch Arbeitsleistung einbringen, zum Beispiel bei der Schaffung von Feuerwehrhäusern oder Musikprobelokalen, gibt es fallweise auch Kontrollen. Daher


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