Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 154

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sollte man sicherstellen, dass das nicht der Fall ist, weil diese freiwillige Arbeit einen ganz wesentlichen Beitrag zur Errichtung und zur Finanzierung solcher Objekte leistet. Darauf muss man wirklich achten, dass die nicht irgendwo belangt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.22


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.22.54

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich möchte mich jetzt auch im Plenum bei Herrn Abgeordnetem Huainigg dafür entschuldigen, was bei dieser Bioethikkommission passiert ist. Das war keine Räumlichkeit im Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, sondern das war eine Räumlichkeit des Bundeskanzleramtes in der Hohenstaufengasse, und ich gehe davon aus, dass diese Kommission dort nicht mehr zusammentreffen wird. Ich kann mich nur entschuldigen, wenn ich auch weiß, dass ich überhaupt nicht verantwortlich bin für die organisatorische Durchführung. Ich stehe aber nicht an, mich zu entschuldigen und die Bioethikkommission in Zukunft ins Sozialministerium einzuladen, denn barrierefrei für Rollstühle ist bei uns wirklich kein Thema. Das können wir gerne tun. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurde vorhin als „zahnloser Tiger“ bezeichnet. – Es ist halt immer die Frage, was man als „zahnlos“ bezeichnet. 21 Millionen € Strafe bei 1 000 überprüften Firmen – ist das zahnlos? Sind 21 Mil­lionen € nichts? Ist das nichts? Ich kann es nicht werten. Für mich sind 21 Millionen € doch ein ansehnlicher Betrag an verhängten Strafen zum Thema Unterentlohnung, zum Thema Verweigerung der Einsichtnahme der Unterlagen, zum Thema Vereitelung der Kontrolle durch die Finanzpolizei, auch da werden Strafen verhängt, und zum Thema – wie bereits gesagt – Nichtbereithaltung von Unterlagen.

Demzufolge – und Sie werden die Möglichkeit haben, das mitzuentwickeln, mitzu­bestim­men – werden wir die Maßnahmen noch verschärfen, weil wir wissen, und zwar schon von Haus aus, dass wir noch einen Punkt offen haben, nämlich die Ein­beziehung aller Entgeltbestandteile in die Entlohnung. All diese Entgeltbestandteile werden in Zukunft auch überprüfbar sein. Aber Bußgelder in Höhe von 19 Millionen € allein zum Thema Unterentlohnung aufgrund der schon jetzt möglichen Tatbestände sind nicht zu wenig.

Das heißt, das Gesetz wirkt. Dass das Gesetz noch zu vertiefen ist, wissen wir und das werden wir tun. Ich sage es noch einmal: Wir sind das einzige Land in Europa, das das hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde schon die Schweiz oder Großbritannien zitiert. – Sie werden morgen wahrscheinlich in Schweizer Zeitungen – das kommt auf Ihren Pressedienst an – im Zusammenhang mit der Quotenregelung das Gleiche lesen, was in Großbritannien schon jemand gesagt hat, denn in Wirklichkeit haben Sie das heute auch gesagt. Wenn Sie einen guten Pressedienst haben, dann wird das vielleicht morgen auch in der „Basler Zeitung“ zu lesen sein. Das heißt aber nicht, dass es so kommt. Auch in Großbritannien weiß man – das wurde schon erklärt –, was Rechtsrahmen sind, und auch wir wissen, glaube ich, was Rechtsrahmen sind. (Abg. Kickl: Das hängt davon ab!)

Ich würde wirklich dringend auffordern, den Bürgerinnen und Bürgern einmal die Ge­samt­volkswirtschaftsrechnung zu erklären. Was ein Austritt aus der EU für Österreich bedeuten würde, können Sie, denke ich, den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorrech-


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