Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 176

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im Übrigen nicht nur in der Bundestheater-Causa, sondern auch beim Thema Verwal­tungsreform, denn auch da hat der Rechnungshof schon einige Vorschläge gebracht.

Noch kurz ein Punkt, den ich auch im Ausschuss angesprochen habe, das ist auch einer der Gründe, warum ich den Antrag nicht mittrage: Ich weiß schon, dass die Firma ICG ein renommiertes Unternehmen ist, gerade auch wenn es um Kulturbetriebe geht, aber auch ich finde es komisch und es hat einen komischen Beigeschmack, wenn ausgerechnet dasselbe Unternehmen, das seinerzeit diese Holdingstruktur aufgebaut und die Ausgliederung begleitet hat, nun eine Evaluierung dieser Struktur vornehmen soll. Das finde ich etwas merkwürdig. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Ab­geordneten der Grünen.)

17.35

17.35.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 314 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 48.)

(Abg. Walter Rosenkranz: Jetzt habe ich doch alle überzeugt!)

17.35.4718. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (269 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (315 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel. – Bitte.

 


17.36.07

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja im Juni dieses Jahres die gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens mit einer Dotierung von 8 Millionen € be­schlossen. Dies ist jetzt eine weitere Gesetzesnovelle, die die Förderung des öster­reichischen Films erleichtern wird.

Filmprojekte dürfen jetzt mit bis zu 50 Prozent gefördert werden, kleine und kom­merziell schwierige Filme mit bis zu 80 Prozent der Produktionskosten. In Ausnahme­fäl­len, bei Filmprojekten von besonderem kulturellem Interesse, ist sogar eine staatliche Förderung von mehr als 80 Prozent der Kosten möglich.

Durch diese Novelle wird der Unterschied zwischen kommerziellen Massenprodukten und kulturell anspruchsvollen Filmen, die einen Beitrag zur europäischen Kultur und zu regionaler Vielfalt und Identität leisten, herausgearbeitet.

Wesentlich finde ich noch, dass durch diese Novelle auch Filmprojekte ermöglicht werden, die ohne Zuschüsse erst gar nicht umsetzbar wären. Damit werden einerseits Arbeitsplätze geschaffen, andererseits aber auch ein Angebot, das in puncto Regionalität und Vielfalt dem österreichischen Publikumsinteresse entgegenkommt.

 


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