Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 191

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18.18.32

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Bei diesem Gesetz geht es um eine an sich sehr trockene und technische Frage. Das ist die Frage, ob Gerichtssprengel die Grenzen von politischen Bezirken schneiden dürfen.

Mein Zugang ist relativ klar. Wenn wir die Gerichtssprengel neu verordnen, dann muss man sich die Frage stellen: Was ist gut für die BürgerInnen? Die BürgerInnen interes­siert es nicht, ob der Gerichtssprengel den politischen Bezirk schneidet, sondern der Bürger fragt sich: Ist die Erreichbarkeit des Bezirksgerichts gegeben oder nicht? – Daher können wir der Gesetzesänderung zustimmen unter der Voraussetzung, dass bei der neuen Verordnung der Gerichtssprengel dann auch verantwortungsvoll vorgegangen wird. Daher ist jede Zusammenlegung eines Gerichts genau an der Frage der Erreichbarkeit und am Nutzen für die BürgerInnen zu prüfen.

Ein paar Anmerkungen muss man zu einem Verfassungsgesetz aber schon machen. In einem Punkt stimme ich mit dem Justizsprecher der FPÖ überein, nämlich: Dieser Gesetzesänderung ist schon eine veritable Blamage vorausgegangen, denn da geht es um ein Gesetz, das eindeutig sagt, Gerichtssprengel dürfen Orts- und Bezirksgrenzen nicht schneiden – ich glaube, da gibt es nicht viel Diskussionsspielraum –, und dann wird gleichzeitig eine Verordnung erlassen, wo eindeutig ist, dass die politischen Bezirke durch einen Gerichtssprengel geschnitten werden, wo also schon durch den Wortsinn klar ist, dass ein Verfassungsbruch begangen wird.

Es ist schon eine Chuzpe, das zu erlassen und abzuwarten, ob es irgendjemanden stört und man damit durchkommt, statt vorher mit der Opposition zu verhandeln und zu schauen, dass man das Verfassungsgesetz ändert. Man hat sich prompt beim Verfas­sungsgerichtshof die Ohrfeige abgeholt, und die Verordnung wurde in Oberösterreich aufgehoben.

Zweite Anmerkung: Dort, wo es sachliche Argumente gibt, gibt es auch Mehrheiten mit der Opposition. Das sollte übrigens auch umgekehrt gelten: Dort, wo es sachlich gute Vorschläge der Opposition gibt, sollte die Regierung auch Mehrheiten mit der Opposition suchen. (Beifall bei den Grünen.)

Dritter Punkt, und der ist entscheidend: Wer mit den Grünen Mehrheiten will, der muss sein Wort halten. Es ist richtig gesagt worden, dass diese Gesetzesänderung bereits im Februar im Verfassungsausschuss war und die Grünen nicht zugestimmt haben. Wir Grünen haben damals klar gesagt, wer die Zweidrittelmehrheit mit den Grünen will, der muss seine Versprechen einlösen, und da war ein Versprechen offen, nämlich das Minderheitsrecht des Untersuchungsausschusses.

Nachdem heute – und das ist kein Zufall – die erste Lesung für ein Minderheitsrecht bei der Einsetzung der Untersuchungsausschüsse stattgefunden hat und damit klar ist, dass dieses Reformwerk auf Schiene ist, ist klar, dass jetzt auch wieder Verfassungs­mehrheiten mit den Grünen möglich sind. Ich sage nur dazu: Das war ein ganz, ganz wichtiger Punkt! Man muss sein Wort politisch halten, wenn man mit uns Mehrheiten gemeinsam gestalten will. (Beifall bei den Grünen.)

Vierte Anmerkung: Wie verlässlich ist die Freiheitliche Partei Österreichs als politischer Partner? – Es gibt einen Aspekt, den noch gar niemand angesprochen hat. Bei diesem Verfassungsausschuss im Februar haben die Grünen dagegen gestimmt, die Frei­heitliche Partei hat dafür gestimmt. Die Freiheitliche Partei hat diesem Gesetz einmal schon zugestimmt. (Abg. Lausch: Das stimmt ja nicht!) – Das ist richtig! Damals hat man gesagt: Wir werden auch im Plenum die Zweidrittelmehrheit sicher­stellen!

 


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