haben, auch deutlich gesagt –, sollten Sie sich einmal Gedanken machen, wie man da wieder herauskommt.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haider, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Möglichkeiten für einen Austritt Österreichs aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu prüfen und hierüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“
*****
(Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)
Die eine Minute nehme ich mir jetzt auch noch, obwohl das Licht schon rot leuchtet. Zu den Grünen, die ja damals mitgestimmt haben, als Rot und Schwarz hier den ESM beschlossen haben:
Meine Damen und Herren, Sie haben damals gesagt, diese europaweit einmalige Einbindung des Nationalrates war eines Ihrer Hauptargumente, warum Sie für den ESM stimmen. – So, jetzt haben Sie es: Diese neue Ermächtigung zur Bankenrekapitalisierung ist den Koalitionsparteien nicht einmal eine Änderung der Geschäftsordnung wert. Das ist gar nichts wert. Parlamentarische Mitbestimmung und Kontrolle schaut ganz anders aus, meine Damen und Herren von den Grünen, politische Cleverness aber auch. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
19.39
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Haider, Podgorschek und weiterer Abgeordneter
betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (309 d.B.), TOP 21, in der 46. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 23.10.2014
Mit dem Entrechtungskonstrukt des Vertrages zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verlor Österreich 2012 seine Steuerhoheit und die Verfügung über seine Finanzen.
Nach dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus selbst soll es keine Möglichkeit einer Kündigung geben. Als ein auf Dauer angelegter völkerrechtlicher Vertrag wäre damit allenfalls nur eine Kündigung unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Art 54 ff dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
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