Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 85

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18.17.33

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Schade, dass Kollege Scherak von den NEOS nicht mehr da ist, denn ich wollte ihn am Beginn meiner Rede über etwas aufklären. Er hat hier darüber gesprochen, dass die temporären Grenzkontrollen ein Blödsinn seien. Ich muss ihm einmal erklären, was das überhaupt ist, denn ich habe den Eindruck, dass er nicht verstanden hat, worum es da geht.

Meine Damen und Herren, als Exekutivbeamter bin ich Fachmann auf diesem Gebiet. Ich glaube, dass diese temporären Grenzkontrollen sehr notwendig sind in der jetzigen Situation. Das hat nicht nur mit den Dämmerungseinbrüchen zu tun und mit den vielen reisenden Tätern, die nach einer Einbruchsserie mit dem Diebesgut fluchtartig unser Land verlassen, sondern das hat auch einen taktischen Hintergrund.

Wir müssen uns vorstellen: Früher haben wir Grenzübergänge gehabt, die Straßen ha­ben zu diesen Grenzübergängen geführt. Das heißt, da habe ich einen relativ kleinen Bereich, den ich überblicken kann, den ich gut überwachen kann, wo ich Kontrollen durchführen kann.

Aufgrund des Schengener Abkommens darf die Polizei aber an den Grenzen direkt nicht mehr kontrollieren, sondern nur noch im Hinterland. Und dort sind die Verkehrs­wege natürlich wesentlich weiter auseinander. Ich kann das also nicht mehr so zentral kontrollieren; was natürlich den Straftätern, die unser Land verlassen wollen, entgegen­kommt, weil die Polizei nicht überall sein kann. Das heißt, ich kann es komprimieren mit temporären Grenzkontrollen. Deswegen ist der Antrag der Freiheitlichen völlig rich­tig und zu unterstützen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Frau Innenministerin hat bei ihrer Beantwortung hier da­von gesprochen, dass 7 000 Asylwerber straffällig geworden sind. – Man muss sich das so vorstellen: Das sind die bekannten Täter. Nur liegt die Aufklärungsquote bei nicht einmal 50 Prozent. Diese Aufklärungsquote bezieht sind natürlich auf die bekann­ten Täter. Nun haben wir aber natürlich auch sehr viele unbekannte Täter, die da nicht erfasst sind.

Jetzt kann man mutmaßen, das sind alles Österreicher. Davon gehe ich nicht aus, mei­ne Damen und Herren. Also wird auch diese Quote dort, wenn Sie immer mit den 3,5 Prozent von den gesamten Straftaten kommen, die auf Asylwerber entfallen sollen, entsprechend höher sein. Das vielleicht zur Aufklärung.

Diese Dringliche Anfrage der Freiheitlichen hat natürlich – das muss ich zugeben – ei­nen Riesenbogen gespannt, und da ist es natürlich relativ schwierig, hier in jedes De­tail einzugehen. Ich möchte aber trotzdem etwas ansprechen, das mir zu denken gege­ben hat.

Meine Damen und Herren, ich habe vor einigen Monaten einen Spitzendiplomaten ge­troffen, der Spitzendiplomat im afrikanischen Raum war. Dieser hat mir bei einem Ge­spräch folgende Anregungen mitgegeben, die ich jetzt der Frau Innenministerin noch einmal hier vom Rednerpult aus mitgeben will, wobei ich es im Ausschuss schon ein­mal versucht habe. Er hat mir gesagt, wir sollen uns einmal in der Schweiz informieren, weil in Österreich sehr viele Asylgründe anerkannt werden, die sonst nirgends mehr anerkannt werden. Er hat mir dazu ein paar Beispiele gegeben.

Zum Beispiel ist es in Österreich laut seinen Aussagen nach wie vor so, wenn in Afrika in einem Dorf einer vom Medizinmann verwünscht wird, dass das dann als positiver Asylgrund in Österreich gilt. Das muss man sich einmal vorstellen, meine Damen und Herren! Dieser Fluch wird ihn natürlich auch nach Österreich verfolgen. Sonst wird so etwas nirgends mehr anerkannt, außer in Österreich.

 


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