Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass der Fünfte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident
Karlheinz Kopf: Der Klub Team Stronach
hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die
vor Eingang in die Tagesordnung eingebrach
te schriftliche Anfrage 3068/J der Abgeordneten Dr. Nachbaur,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Bundesregierung
im Faktencheck: 400 000 Arbeitssuchende statt versprochener
Reformen!“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.05 Uhr, erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81, FPÖ 75, Grüne 63 sowie Stronach und NEOS je 33 Minuten.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (325 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 53/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegungspflichten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (326 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzes-
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