Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 68

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Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass der Fünfte Bericht des Unverein­barkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

12.03.13Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Karlheinz Kopf: Der Klub Team Stronach hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrach­
te schriftliche Anfrage 3068/J der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundeskanzler betreffend „Bundesregierung im Faktencheck: 400 000 Ar­beitssuchende statt versprochener Reformen!“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühes­tens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.05 Uhr, erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81, FPÖ 75, Grüne 63 sowie Stronach und NEOS je 33 Minuten.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.04.531. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilpro­zessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (325 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 53/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegungspflichten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (326 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.05.46

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzes-


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