Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 81

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der ersten Instanz den Verfassungsgerichtshof anrufen kann, sondern ich halte das auch tatsächlich für eine durchaus sinnvolle Möglichkeit, um jenen Rechtsschutzsu­chenden, die das eben nicht bis zum Ende durchstreiten können und durchstreiten wür­den, diese Anfechtung zu ermöglichen.

Dazu kommt, dass wir, wenn wir die Variante gewählt hätten, dass man den Verfas­sungsgerichtshof nach dem OGH anrufen kann, eine unendlich lange Debatte über die Verfassungsarchitektur der Höchstgerichtsbarkeit hätten führen müssen, denn damit hätte sich folgende Frage gestellt: Steht der Verfassungsgerichtshof über dem Obers­ten Gerichtshof oder sind die drei Höchstgerichte in Österreich gleichrangig? – Die Ver­fassung ist bisher davon ausgegangen, dass sie gleichrangig sind, und eine Debatte darüber zu führen hätte endlos gedauert. Daher meine ich, dass diese Lösung den ver­fassungsgerichtlichen Schutz ermöglicht, ohne dass die Gleichrangigkeit der Höchstge­richte beseitigt wurde.

Natürlich werden wir uns anschauen – und das ist schon ein Argument, das man ernst nehmen muss –, ob diese Verfahren dann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Und wenn dann die Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof primär deshalb erfolgen, weil man Zeit gewinnen will, dann wird man schon darüber diskutieren müssen. Ich würde aber nicht sofort vermuten, dass immer der schlechteste Fall eintritt, sondern ich glaube, dass wir den richtigen Weg gewählt haben.

Der Ausnahmekatalog ist ja schon eine Reaktion darauf, dass man sagt, man hat Angst, dass in sehr sensiblen Materien, die schnell geklärt werden können, der Verfas­sungsgerichtshof angerufen wird und damit die Entscheidung hinausgezögert wird. – Es war aber auch unser Interesse, dass dieser Ausnahmekatalog möglichst schmal bleibt, und ich würde da durchaus der FPÖ recht geben: Er ist wahrscheinlich noch zu wenig schmal. Und selbst da wird man sich die einzelnen Punkte noch genau anschau­en müssen, ob nicht in manchen Teilbereichen der verfassungsrechtliche Schutz durch zu weite Ausnahmen untergraben ist.

Aber ich würde einmal sagen, das Perfekte ist der Feind des Guten, und was vorliegt, ist jedenfalls gut. Dass man es möglicherweise noch nachadjustieren und verbessern kann, ist unbestritten.

Ein Punkt, der von Bedeutung ist und den ich noch anschneiden möchte, ist die Offen­legung der Tätigkeiten von Verfassungsrichtern. Das ist etwas, wofür sich meine Kol­legin Abgeordnete Mag. Daniela Musiol schon lange einsetzt und das sie jetzt gemein­sam mit allen anderen durch- und umgesetzt hat, und dabei ist mir vor allem ein Punkt wichtig. Dabei geht es nicht um Neid und Misstrauen, sondern es geht um Transpa­renz, und das Transparenzprinzip soll das wesentliche, tragende Element einer moder­nen Demokratie werden.

Diese Transparenz gilt nicht nur für Politiker, nicht nur für Abgeordnete – auch wir le­gen offen, sollten noch mehr offenlegen –, sondern gilt selbstverständlich auch für HöchstrichterInnen und sorgt dafür, dass es eben kein Misstrauen gibt, weil transparent dargelegt wird, in welchen Bereichen Richterinnen und Richter des Verfassungsge­richtshofs tätig sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vet­ter. – Bitte.

 


12.31.01

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Auch ich habe die Atmosphäre im Ausschuss als sachlich wahrgenommen und bedanke mich für die ausgezeichnete Vorsitzführung und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.

 


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