Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 88

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Abschließend möchte ich bemerken: Meiner Meinung nach ist diese Bestimmung wich­tig für die Bürger, aber letztendlich auch für den Wirtschaftsstandort, denn der Verfas­sungsgerichtshof soll dann rasch Entscheidungen treffen, die auch Rechtssicherheit ge­ben.

Damit schließe ich und meine, dass dadurch positiverweise die Bürgerrechte ausge­baut werden, dass also unsere Bürgerinnen und Bürger ein zeitgemäßes Werkzeug in die Hand bekommen, um innerhalb unserer Demokratie direkter als bisher zu ihrem Recht zu kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.53.01

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind schon viele Worte gefallen: Instrument der Gesetzesbeschwerde, Rechtsschutz des Einzelnen und Grundrechts­schutz, jeweils ausgewiesen. Ich denke bei dieser Sechs-Parteien-Einigung zurück an unseren Verfassungsausschuss, wo unser Vorsitzender von Haus aus gesagt hat, es gibt einen Abänderungsantrag, aber Ziel wäre es, diesen Abänderungsantrag so weit noch zu ergänzen und fortzuführen, dass wir es schaffen, wieder eine Sechs-Parteien-Einigung zusammenzubringen. Meiner Meinung nach ist es gerade in verfassungs­rechtlichen Dingen ausgesprochen wichtig, im Sinne und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger von Österreich eine große Einigkeit zu zeigen.

Die Erwartungshaltung des Einzelnen haben ebenfalls schon viele vor mir angespro­chen. Es kann jeden von uns betreffen: ein Zivilrechtsverfahren, eine Scheidung, eine Erbschaft. Davon kann jeder von uns betroffen sein. Das gilt auch für das Strafver­fahren: Wenn ich von einem Verfahren wegen Verhetzung betroffen war und der Mei­nung war, dass dieses Urteil auf Basis eines Gesetzes gefällt wurde, das verfassungs­rechtlich nicht in Ordnung ist, dann musste ich das bis dato zur Kenntnis nehmen und konnte nichts dagegen machen.

Wie bereits der Kollege vor mir gesagt hat: Ich konnte es dem Richter sagen, dass ich der Meinung bin, dass hier etwas nicht passt, aber ich hatte kein Mittel, mich als Pri­vatmensch an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Diese Möglichkeit wird jetzt mit diesem Gesetz geschaffen. Ich kann mich daher jetzt an den Verfassungsgerichtshof wenden, dieser wird das überprüfen und dann entweder bestätigen oder die Beschwer­de aufnehmen und das korrigieren. Wie bereits der Herr Kollege Steinhauser sagte, besteht natürlich die Möglichkeit, dass es zu Verzögerungen kommt. Da ich aber im Vorfeld schon meine Betroffenheit daraus nachweisen muss, bin ich der Überzeugung, dass dem Missbrauch ein guter Riegel vorgeschoben wurde.

Dem Verfassungsgerichtshof wird für die Entscheidung keine Frist gesetzt, doch die Entscheidungen sollten, wie auch im Ausschuss bereits besprochen wurde, binnen drei bis vier Monaten getroffen werden. Das halte ich für eine gute Lösung.

Im Abänderungsantrag, der dann letztendlich heute in der abgeänderten Form einge­bracht wurde, wurden zudem die Veröffentlichungspflichten der Verfassungsgerichts­hofmitglieder integriert, die ja auch noch einen anderen Beruf ausüben können und somit ihre Nebentätigkeit melden müssen. Die Befangenheitsgründe werden ebenfalls noch einmal klar definiert. Ein weiterer wichtiger Prozess bei dieser Gesetzeswerdung war, dass auch praktikable, normale Arbeiten, die jetzt bereits durchgeführt werden, auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

 


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