Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 118

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Die Agrarmarkt Austria ist damit berechtigt, im Jahr 2030 (10 Jahre nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums) Aufzeichnungen und Unterlagen bis zum Jahr 2015 zu­rück bei den Landwirten zu kontrollieren.

Diese Vorgangsweise stellt eine krasse Benachteiligung der Landwirte bei den Aufbe­wahrungspflichten für Unterlagen des ÖPUL-Förderprogramms im Vergleich zu allen anderen Wirtschaftsbereichen dar.

Die derzeit gemachten Vorgaben zur Aufbewahrungspflicht in der ÖPUL-Förderung sollte auf das übliche Maß von sieben Jahren gerechnet ab Ende des Jahres der För­derungsauszahlung reduziert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird auf­gefordert, die Aufbewahrungspflichten aller für die Förderungen im Programm ÖPUL 2015 relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen von derzeit 10 Jahren ab dem Ende des Verpflichtungszeitraums auf die allgemeinen Aufbewahrungspflichten für Buchhal­tungsunterlagen gemäß der Bundesabgabenordnung zu reduzieren.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


14.08.06

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Der Grüne Bericht ist immer wieder ein wertvolles und lesenswertes Dokument, auch wenn man mit dem, was drinsteht, nicht immer Freude haben muss.

Der letzte Grüne Bericht über das Jahr 2013 berichtet über ein Jahr, das sowohl von der Natur als auch von den Märkten her für einige Bereiche schwierig war. Wir wissen auch, dass im Milchbereich die österreichischen Exportanstrengungen Gott sei Dank erfolgreich waren und wir gute Preise für unsere Produkte im Export bekommen haben. Genauso hat sich der Holzmarkt nicht so schlecht entwickelt, und wir sehen, dass die Kombination aus energetischer Nutzung, Papier-, Schleifholz, und der technischen Nutzung des Holzes als Bauholz eine sehr gute Entwicklung für unsere Forstwirtschaft möglich macht. Jeder Bereich muss sich gut entwickeln, dann kann es funktionieren. Wir brauchen die Energie genauso wie die Verwendung beim Bau.

Die neuen Entwicklungen, die neue Gemeinsame Agrarpolitik und die Maßnahmen für die Förderung der ländlichen Entwicklung sind mittlerweile ausdiskutiert. Herr Bundes­minister, ich darf dir an dieser Stelle sehr herzlich gratulieren. Es ist dir gelungen, als Erster unter den europäischen Kollegen ein Programm vorzulegen. Wir wissen, dass das Programm so weit ausverhandelt ist, dass wir mit den Inhalten, die wir jetzt ken­nen, durchaus in die Arbeit gehen können. Dir und deinen Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön für die großartige Arbeit, die da geleistet wurde! (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses neue Programm wird uns die Antworten auf jene Fragen geben, die der Grüne Bericht aufwirft. Wir wissen, dass in manchen Regionen die Arbeit durch die Natur und durch die geografischen Verhältnisse sehr, sehr schwer ist. Ich nenne die Bergbauern, ich nenne die Almen. Wir wissen aber auch, dass die benachteiligten Gebiete auch


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