Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 212

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tuiert und einen, wie ich meine, guten Kompromiss gefunden. Wir haben dem Ministe­rium genügend Zeit gegeben, einen umfassenden Erhebungsbericht unter Einbezie­hung der aktuellen Ergebnisse der Rechnungshofuntersuchung und eines in Auftrag gegebenen Gutachtens vorzulegen, und wir werden gleichzeitig auch noch im Dezem­ber mit den Beratungen über das bereits vorliegende Material im Rechnungshofbericht beginnen. Das ist ein guter und vernünftiger Kompromiss, den wir gefunden haben. Wir können nun zügig vorangehen, verlieren keine Zeit und können auch dieses Thema hoffentlich gut abhandeln.

Ich möchte noch ganz kurz einige Anmerkungen zum Bereich der heute diskutierten Berichte zum Thema Altenbetreuung und Pflegereform machen und, um auch die größere Bedeutung herauszustreichen, zunächst einmal in den Mittelpunkt stellen, dass es aktuell 454 000 Pflegegeldbezieher in Österreich gibt, die Kosten dafür liegen bei rund 2,5 Milliarden €.

Das Pflegegeld ist mittlerweile reine Bundeskompetenz. Darüber hinaus wurde vom Bund ein Pflegefonds eingerichtet, über den zwischen 2011 und 2016 mehr als 1,3 Mil­liarden € für die Errichtung sozialer Dienste in den Ländern ausgegeben werden kön­nen.

Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause, die im Jahr 2012 bereits von mehr als 14 000 Personen in Anspruch genommen wurde, gab der Staat weitere 89 Millionen € aus.

Das Hauptproblem wird im Rechnungshofbericht, der die beiden Bundesländer Tirol und Kärnten miteinander verglichen hat, deutlich herausgearbeitet. Nämlich: Um die geforderten Qualitäts- und Kompatibilitätskriterien zu erfüllen, braucht es eine klarere Kompetenzlage. Zwei Punkte scheinen entscheidend: Erstens entsprechen die Tarife nicht immer den tatsächlichen Leistungen, da gibt es in den Bundesländern sehr große Unterschiede. Zweitens kommen die Leistungen oft nicht bei den Betroffenen an. Ich meine, die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ist auch hier gefordert. Es ist wie­der einmal, wie in vielen anderen Bereichen, eine Frage der Kompetenzen.

Es gibt, wie bereits erwähnt, in den Bundesländern stark unterschiedliche Gegebenhei­ten in der Altenbetreuung. Ich habe mir auch das Beispiel Bürs angeschaut, das vom Rechnungshofpräsidenten als besonders lobenswert herausgestrichen wurde. Es zeigt, was wirklich möglich wäre, wenn man die Ressourcen optimal miteinander verknüpft und verbindet. Es zeigt sich ein breites Spektrum zwischen optimaler Betreuung und jenen, die da noch weit hinten sind.

Ich weiß, dass Minister Hundstorfer versucht, die Empfehlungen des Rechnungshofes in größtmöglichem Ausmaß zu erfüllen. Wie sagte er so treffend im Ausschuss? – Man kann nicht in zwei Jahren 60 Jahre Geschichte ändern.

Geschichtsträchtig scheinen mir dabei die wichtigen kommenden Finanzausgleichsver­handlungen zu sein, wo die Möglichkeit besteht, die Dinge tatsächlich neu zu konzipie­ren. Wir würden es brauchen, denn es gilt auch hier: Wir wollen wissen, wo das Geld hingeht und ob es möglichst effizient ankommt, in diesem Fall bei den Patienten oder bei den älteren Menschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


19.35.58

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! In Österreich laufen derzeit drei große Bahninfrastrukturprojekte, der Semmeringtunnel, der Koralmtunnel und der Brenner-Basistunnel. Und der Rechnungshof hat drei Teilbereiche des Koralmtunnelprojektes


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