Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 218

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Es gab da unter anderem eine Ausschreibung, die sehr kurzfristig gemacht werden musste. Wieso die Bundebeschaffungsgesellschaft diese Ausschreibung nicht machen konnte und ein externer Rechtsanwalt damit beauftragt werden musste, der dann ins­gesamt 35 000 € bekommen hat, ist nicht geklärt. Das Problem an der ganzen Ge­schichte ist: Da geht es ja nicht um Geld, das halt irgendwo auf Bäumen wächst, son­dern das ist Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Da sind wir auch ganz klar in der Pflicht, dass mit diesen Geldern vorsichtig umgegangen wird und dass sie gezielt und vor allem sparsam eingesetzt werden.

Wenn wir schon darüber diskutieren, was für Aufgaben die Justizbetreuungsagentur jetzt haben soll, die immer weiter ausgebaut wird – wir haben auch schon gehört, dass Personalsoftware angeschafft werden muss, die 600 000 € kostet –, dann sollten wir uns doch auch fragen, ob nicht diese Aufgaben durch schon bestehende Verwaltungs­strukturen erfüllt werden können. Diese Verwaltungsstrukturen gibt es ja, und da ist si­cher ein entsprechendes Einsparungspotenzial gegeben.

Ich glaube auch, dass es einen unmittelbaren Projektverantwortlichen braucht, der Herr der Planung ist und dann auch die entsprechenden Konsequenzen in diesem Zusam­menhang ziehen muss, wenn etwas passiert oder wenn etwas schiefgeht. Im Zusam­menhang mit den entstandenen Mehrkosten glauben wir, dass eine Evaluierung not­wendig ist, was die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur angeht.

Dementsprechend möchte ich jetzt auch noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Scherak und Kollegen betreffend Evaluierung und Wiedereingliederung der Justizbetreuungsagentur

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefor­dert, eine Evaluierung der Justizbetreuungsagentur dahin gehend durchzuführen, ob die Eingliederung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur ins Bundesministerium für Justiz besser in Hinblick auf größere Budgetwahrheit, Transparenz und Kosten ist. Sollte die Evaluierung ergeben, dass eine Eingliederung sinnvoller ist, wird der Bun­desminister für Justiz aufgefordert, dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzes­vorschlag zuzuleiten.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak und Kollegen betreffend Evaluierung und Wiedereingliederung der Justizbetreuungsagentur

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Rechnungshofausschusses betref­fend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/7 (III-68/357 d.B.)

 


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