Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 219

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Die Justizbetreuungsagentur wurde 2009 gegründet, da aufgrund des allgemeinen Auf­nahmestopps im öffentlichen Bereich fehlende Fachkräfte nicht über Planstellen be­setzt werden konnten. Sie sollte einer kurzfristigen flexiblen Bereitstellung von Arbeits­kräften im Bereich des Strafvollzugs dienen. Im Zuge der Prüfung der Justizbetreu­ungsagentur durch den Rechnungshof wurde aber evident, dass die Anstellung von Fachkräften über die Justizbetreuungsagentur die Budgetwahrheit massiv und langfris­tig konterkariert. Denn Projekte wie die Einrichtung der Familiengerichtshilfe und des Kinderbeistands sind auf Dauer angelegt. Wie wohl den Antragstellern bewusst ist, dass solche Einrichtungen große und wichtige Aufgaben übernehmen, ist ein transpa­rentes Budget unerlässlich für eine sinnvolle staatliche Steuerung. Die Zahlungen des BMJ an die Justizbetreuungsagentur werden im Budget derzeit als Sachaufwand ver­zeichnet. In Wahrheit handelt es sich dabei aber fast ausschließlich um Personalkos­ten. Weitere Kosten werden vor allem durch eine parallele Verwaltungsstruktur ver­ursacht. So musste eine sehr teure Personalverwaltungssoftware angeschafft werden (EUR 600.000) und Büroräumlichkeiten gemietet werden, deren Mietkosten bei größ­tenteils EUR 17/m² liegen. Aufgrund der Intransparenz und der verursachten Kosten empfiehlt es sich zu evaluieren, ob die Beibehaltung der Justizbetreuungsagentur sinn­voll ist. Sollte dies nicht der Fall sein sollten die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur wieder in die Strukturen des BMJ eingegliedert werden und entsprechende Planstellen geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefor­dert, eine Evaluierung der Justizbetreuungsagentur dahin gehend durchzuführen, ob die Eingliederung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur ins Bundesministerium für Justiz besser in Hinblick auf größere Budgetwahrheit, Transparenz und Kosten ist. Sollte die Evaluierung ergeben, dass eine Eingliederung sinnvoller ist, wird der Bun­desminister für Justiz aufgefordert, dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzes­vorschlag zuzuleiten.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


19.57.15

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungsho­fes! Ein anderes Thema aus diesem Prüfbericht: Der Rechnungshof überprüfte En­de 2012 die Eingliederungsbeihilfe unter der Bezeichnung „Come Back“ des AMS. Es wurden dabei die Bundesgeschäftsstelle in Wien und Geschäftsstellen in den Bundes­ländern Niederösterreich und Kärnten geprüft.

Die Eingliederungsbeihilfe ist eine Beschäftigungsförderung des AMS und wird als Zu­schuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Das AMS verfolgt damit zwei Ziele: erstens die Integration von Arbeitslosen, vor allem im Bereich der Langzeitarbeitslosen, in den re­gulären Arbeitsmarkt durch Förderungen und Beschäftigung und zweitens die Schaf­fung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Ziel der Überprüfung des Rechnungshofes war die Beurteilung, ob es zu transparenten Förderabwicklungen gekommen ist, ob der ar­beitspolitische Erfolg gegeben war und ob das Kontrollsystem geeignet war, Miss­brauch zu verhindern.

 


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