Die Justizbetreuungsagentur wurde 2009 gegründet, da aufgrund des allgemeinen Aufnahmestopps im öffentlichen Bereich fehlende Fachkräfte nicht über Planstellen besetzt werden konnten. Sie sollte einer kurzfristigen flexiblen Bereitstellung von Arbeitskräften im Bereich des Strafvollzugs dienen. Im Zuge der Prüfung der Justizbetreuungsagentur durch den Rechnungshof wurde aber evident, dass die Anstellung von Fachkräften über die Justizbetreuungsagentur die Budgetwahrheit massiv und langfristig konterkariert. Denn Projekte wie die Einrichtung der Familiengerichtshilfe und des Kinderbeistands sind auf Dauer angelegt. Wie wohl den Antragstellern bewusst ist, dass solche Einrichtungen große und wichtige Aufgaben übernehmen, ist ein transparentes Budget unerlässlich für eine sinnvolle staatliche Steuerung. Die Zahlungen des BMJ an die Justizbetreuungsagentur werden im Budget derzeit als Sachaufwand verzeichnet. In Wahrheit handelt es sich dabei aber fast ausschließlich um Personalkosten. Weitere Kosten werden vor allem durch eine parallele Verwaltungsstruktur verursacht. So musste eine sehr teure Personalverwaltungssoftware angeschafft werden (EUR 600.000) und Büroräumlichkeiten gemietet werden, deren Mietkosten bei größtenteils EUR 17/m² liegen. Aufgrund der Intransparenz und der verursachten Kosten empfiehlt es sich zu evaluieren, ob die Beibehaltung der Justizbetreuungsagentur sinnvoll ist. Sollte dies nicht der Fall sein sollten die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur wieder in die Strukturen des BMJ eingegliedert werden und entsprechende Planstellen geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, eine Evaluierung der Justizbetreuungsagentur dahin gehend durchzuführen, ob die Eingliederung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur ins Bundesministerium für Justiz besser in Hinblick auf größere Budgetwahrheit, Transparenz und Kosten ist. Sollte die Evaluierung ergeben, dass eine Eingliederung sinnvoller ist, wird der Bundesminister für Justiz aufgefordert, dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zuzuleiten.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ein anderes Thema aus diesem Prüfbericht: Der Rechnungshof überprüfte Ende 2012 die Eingliederungsbeihilfe unter der Bezeichnung „Come Back“ des AMS. Es wurden dabei die Bundesgeschäftsstelle in Wien und Geschäftsstellen in den Bundesländern Niederösterreich und Kärnten geprüft.
Die Eingliederungsbeihilfe ist eine Beschäftigungsförderung des AMS und wird als Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Das AMS verfolgt damit zwei Ziele: erstens die Integration von Arbeitslosen, vor allem im Bereich der Langzeitarbeitslosen, in den regulären Arbeitsmarkt durch Förderungen und Beschäftigung und zweitens die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Ziel der Überprüfung des Rechnungshofes war die Beurteilung, ob es zu transparenten Förderabwicklungen gekommen ist, ob der arbeitspolitische Erfolg gegeben war und ob das Kontrollsystem geeignet war, Missbrauch zu verhindern.
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