Meine Damen und Herren, der Rechnungshof stellt gleich zu Beginn seines Berichtes fest, die Eingliederungsbeihilfe „Come Back“ des Arbeitsmarktservice war ein effektives Instrument zur Beschäftigungsintegration. Bei zwei von drei Eingliederungsbeihilfen lag drei Monate nach Förderende ein Arbeitsverhältnis vor. Zudem anerkennt der Rechnungshof die Bemühungen des AMS Österreich um die Qualitätsentwicklung des Betreuungsvorganges.
Es gibt aber in diesem Bericht trotzdem auch kritische Anmerkungen, die letztendlich in 33 Schlussempfehlungen des Rechnungshofes zusammengefasst wurden. Kritisch merkt der Rechnungshof etwa an, dass in wesentlichen Bereichen der Förderabwicklung keine Voraussetzung für ein einheitliches Vorgehen geschaffen wurde, sodass Arbeitgeber mit objektiv nicht nachvollziehbaren Unterschieden in der regionalen Förderkultur konfrontiert waren.
Der Herr Bundesminister hat in der Diskussion im Ausschuss dazu festgehalten, dass die gesamte aktive Arbeitsmarktpolitik in Österreich auf dem Prinzip der bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben und einer bedarfsgerechten, dezentralen Umsetzungsstrategie beruht.
Meine Damen und Herren, dass die Anregungen des Rechnungshofes auch bei dem Thema Eingliederungsbeihilfe vom Sozialministerium sehr ernst genommen werden, zeigt auch, dass der Verwaltungsrat des AMS in seiner Sitzung im Juni eine neue Richtlinie zur Eingliederungsbeihilfe beschlossen hat, in die viele der 33 Schlussbemerkungen und Anregungen des Rechnungshofes aufgenommen wurden und die 2015 in Kraft treten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
20.00
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch ich beschäftige mich in meinem Debattenbeitrag mit dem Thema Justizbetreuungsagentur. Schon im Ausschuss und auch jetzt bei meinen Vorrednern habe ich feststellen können, dass da in vielen Bereichen hier im Hohen Haus offensichtlich Konsens besteht, vor allem in der Frage, dass es in den letzten Jahren und wahrscheinlich sogar noch in Zukunft zusätzliche Personalressourcen im Justizbereich gebraucht hat beziehungsweise braucht.
Wir haben Umstände im Strafvollzug, die wir alle miteinander gerne verbessern möchten. Wir haben die Situation, dass wir in der Korruptionsbekämpfung mehr machen wollen – da braucht es natürlich auch Experten –, es ist das Kinderbeistand-Gesetz gekommen – auch dort braucht es zusätzliche Personalressourcen –, es ist die Familiengerichtshilfe gekommen und es sind im Justizbereich auch Controlling-Aufgaben wahrzunehmen.
Ich stelle Konsens in der Frage fest, dass es im Justizbereich offensichtlich mehr Personalressourcen braucht. Diesen Mehrbedarf gibt es dann im Spannungsfeld von Bundesplänen, die sehr restriktiv sind, und dann stellt sich natürlich die Frage, und das ist eigentlich die grundsätzliche Frage, die auch aus dem Rechnungshofbericht hervorgeht, ob Ausgliederungen Sinn machen oder nicht.
Wenn man das ex post beurteilt, was bei der Justizbetreuungsagentur gemacht worden ist, dann gibt es schon auch ein paar Bereiche, die man sehr positiv hervorheben kann. Besonders erwähnen möchte ich das Forensische Zentrum Asten. Früher wurden geistig abnorme Rechtsbrecher in psychiatrischen Krankenanstalten betreut. Man hat das dann in eigene Einheiten ausgelagert, und der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Einsparungen von knapp 9 Millionen € gebracht hat.
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