Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 221

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Natürlich kann man dann wieder argumentieren, das hätte man auch im ursprünglichen System machen können, aber ich glaube, am wichtigsten ist, dass auch diese Einspa­rungen realisiert worden sind, und das sollte man bei den Debatten auch entsprechend betonen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen – ich habe selber einmal die Möglich­keit gehabt, eine forensische Anstalt zu besuchen –, meinen tiefen Respekt vor den Mitarbeitern, die dort beschäftigt sind, auszudrücken. Die machen dort ausgezeichnete Arbeit in einem Umfeld, das, so glaube ich, nicht ganz so einfach ist.

Ebenfalls positiv erwähnt wurde im Rechnungshofbericht die Expertenfrage. Man kann natürlich auch Sachverständigengutachten am Markt zukaufen. Wir kennen alle die Ho­norare von Unternehmensberatern. Das inzusourcen macht durchaus Sinn, und da wur­den auch Einsparungspotenziale von etwa 600 000 € plausibel dargestellt.

Auch in Fragen der Amtsdolmetscher stellt der Rechnungshofbericht ein durchaus neu­trales Zeugnis aus oder sogar eher leichte Gewinne und stellt auch fest, dass gerade auch in der Frage der Amtsdolmetscher, wenn man das noch besser organisiert, ent­sprechende Einsparungspotenziale da sind.

Die Kernfrage, die bleibt, ist: Machen Ausgliederungen Sinn, ja oder nein? – Ich würde gerade im Bereich der Justizbetreuungsagentur diese Frage ganz klar mit Ja beantwor­ten. Man gibt quasi einem System ein flexibleres Umfeld, ein anderes Dienstrecht, an­dere Voraussetzungen, um auch marktkonform agieren zu können. Wir kennen alle die Nachteile der Kameralistik und der damit verbundenen Themen. Entscheidend ist na­türlich immer die Frage, wie man es macht. Da denke ich schon, dass das im Bereich der Justizbetreuungsagentur in einem hohen Ausmaß sehr verantwortungsvoll und gut gemacht worden ist.

Natürlich, ein Unternehmen, das in wenigen Jahren von null Mitarbeitern auf 600 Mitar­beiter wächst, hat auch Organisationsentwicklungsbedarf. Man kann natürlich alles noch besser machen. Es gibt auch verschiedene Themen, die man sicher in der Zu­kunft noch besser organisieren kann, aber in Summe, denke ich, kann die Justizbetreu­ungsagentur durchaus auf ein sehr passables und respektables Ergebnis zurückbli­cken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


20.03.48

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Dass die Damen und Her­ren der Regierungsparteien lieber über andere Themen aus dem Rechnungshofbericht diskutieren als über die Justizbetreuungsagentur, ist mir klar. Zusammengefasst muss man nämlich sagen, dass das Ziel der Justizbetreuungsagentur völlig verfehlt wurde, nämlich einen Personenpool für die Justizanstalten in Österreich zur Verfügung zu stellen.

Genauso steht es auch im Bericht, und wenn man den Bericht noch ein bisschen ge­nauer anschaut, dann sieht man, es gibt dort mittlerweile 18 Millionen € an Budget, al­so keine Kleinigkeit, und es sind 600 Mitarbeiter angestellt. Sie haben im 1. Bezirk in Wien ein Büro um 18 €/m2 angemietet, für die Verwaltung, die dort aufgebläht wurde. Sie haben doppelt Beschäftigte – in der Justizbetreuungsagentur und im Ministerium. Sie haben Budgetüberschüsse, die sie dann aus dem Ministerialbudget wieder abde­cken müssen. Meine Damen und Herren, da ist vieles schiefgelaufen.

 


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