Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 244

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Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7 „Bericht des Ausschusses für Sportangele­genheiten über die Regierungsvorlage (320d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anti-Do­ping-Bundesgesetz 2007 geändert wird (344 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 19.11.2014

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte noch für das Jahr 2014 einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements an. Mit dieser Regelung will er die Möglichkeiten privater Geldgeber, sich in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Soziales, Kultur und Humanitäres finanziell verstärkt zu engagieren, künftig attraktiver gestalten.

Besonders Stiftungen finden derzeit in Österreich ein wenig attraktives Umfeld für ge­meinnütziges Engagement. Die geltenden Regelungen schaffen steuerliche und rechtli­che Rahmenbedingungen, die nicht geeignet sind, ziviles Engagement für potentieller Geldgeber entsprechend attraktiv zu gestalten.

Dieser Umstand betrifft nicht nur die oben genannten Bereiche, sondern auch den Sport als ausgewiesenes Mittel zur Verbesserung sozialer, gesundheitlicher und inte­grativer Rahmenbedingen. Vor allem Jugendliche und ältere Menschen profitieren von einem verbesserten Sportangebot.

Eduard Lechner, Finanzrechtsprofessor an der Uni Wien, weist darauf hin, dass welt­weit gemeinnützige Organisationen steuerbefreit seien, nur in Österreich nicht. Kapital­einkünfte sind für eine Universität genauso wie für eine gemeinnützige Stiftung zu ver­steuern. Dazu kommt, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit es Stiftungen schwer macht, überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit-Management der WU erläuterte in seinem Vortrag auf der Enquete Fundraising für Wissenschaft und Forschung , dass nur 21% der 3.000 Stif­tungen in Österreich gemeinnützig sind, während es etwa in Deutschland 95% und in der Schweiz 74% seien. In Österreich liegt das Volumen der Stiftungsausschüttungen laut einer aktuellen Studie der WU bei nur € 6,5 bis 15 Millionen pro Jahr, in Deutsch­land dagegen bei € 15 Milliarden (2012/13) und in der Schweiz immerhin bei € 1,2 Mil­liarden. Laut den auf der o.a. Enquete anwesenden Experten könne mittelfristig durch entsprechende Gesetzesänderungen für Österreich anteilsmäßig ein ähnliches Niveau bei Stiftungsausschüttungen erreicht werden.

An diesem Potential muss auch der Sport mit seinen wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgaben beteiligt werden. Speziell im Stiftungswesen können mit entsprechenden Gesetzesänderungen neue Wege für zivilgesellschaftliches Engagement eröffnet wer­den und damit dem Sport den Weg zu mehr Drittmittel zu erleichtern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Neufassungen des Stiftungs- bzw. Steuerrechtes zugunsten gemeinnützigen Engagements auch den Bereich Sport mit seinen gesellschaftlichen Aufgaben zu berücksichtigen und eine entsprechende inhalt­liche Ausgestaltung zu veranlassen.“

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Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner gelangt Herr Bundesminister Mag. Klug zu Wort. – Bitte.

 


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