21.26
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Österreich ist international für seine Vorreiterrolle im Kampf gegen Doping bekannt. Wir haben seit der letzten Novelle im Jahr 2009 eines der strengsten Anti-Doping-Gesetze der Welt. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang meinem Amtsvorgänger als Sportminister Norbert Darabos für seinen unermüdlichen Einsatz. Lieber Norbert, vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
Mit 1. Jänner tritt der neue Welt-Anti-Doping-Code, der sogenannte WADA-Code 2015 in Kraft. Damit ändern sich weltweit die Regelungen für die Anti-Doping-Arbeit. Österreich wird seiner Vorreiterrolle einmal mehr gerecht werden und hat diese neuen Bedingungen auch rasch umgesetzt.
Ich möchte mich dafür bei Ihnen recht herzlich bedanken. Besonders freut es mich, dass sich voraussichtlich, wie es sich abzeichnet, in diesem Zusammenhang eine 6-Parteien-Einigung gelingen wird, womit wir zeigen, dass Österreich im Kampf gegen Doping und Betrug im Sport auch politisch geschlossen auftritt.
Mit dem neuen Gesetz wird die Bekämpfung der Doping-Kriminalität in Österreich zukünftig zielgerichteter und effizienter werden. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung von Doping-Netzwerken.
Dafür wurden zwei neue Tatbestände geschaffen: einerseits die Komplizenschaft, also nicht nur das Verabreichen von Dopingmitteln, sondern auch andere Dinge wie die Anleitung, die Verschleierung oder die aktive Mithilfe werden zukünftig belangt, sowie auch der „Verbotene Umgang“, das heißt der Umgang im Rahmen der Ausübung des Sports mit Betreuungspersonen, die bereits des Dopings überführt wurden. Die Regelsperre wird von zwei auf vier Jahre erhöht werden. Trainer und das Betreuungspersonal treten stärker als bisher in den Fokus der Anti-Doping-Arbeit.
Sportorganisationen und Fachverbände müssen in diesem Zusammenhang entsprechende Regelungen in ihre Statuten aufnehmen und auf ihre Trainerinnen und Trainer übertragen. Wir werden die Verbände natürlich bei der Implementierung dieser Neuerungen begleiten.
Eine ganz zentrale Neuerung ist aber auch die Zusammensetzung des Nationalen Testpools. Wir setzen in Zukunft auf eine sogenannte intelligente Testung. Früher war es so, dass Sportlerinnen und Sportler aus praktisch allen Fachverbänden im obersten Testpool zu finden waren, also Casting – Sportangeln – gleichgestellt war mit Langlaufen, um nur ein Beispiel zu nennen.
In Zukunft wird die NADA in diesem Zusammenhang eine Risikoanalyse nach bestimmten Faktoren einführen, in der festgestellt wird, welche Doping-Gefährdung eine Sportart hat. Zudem wird auch die individuelle Leistungsentwicklung eines Sportlers mit berücksichtigt. Auf dieser Basis wird es zwei Testpoolsegmente geben: einerseits das Topsegment und andererseits das Basissegment. Darüber hinaus müssen auch im Topsegment Sportlerinnen und Sportler damit rechnen, dass sie in Zukunft vermehrt in das Blutpassprogramm aufgenommen werden. Wir hatten im Vorjahr 20 Sportlerinnen und Sportler im Blutpassprogramm, heuer werden es rund 85 werden, und im kommenden Jahr wollen wir diesen Teil auf 110 aufstocken.
Darüber hinaus wurden auch Erfahrungen aus der Arbeit der NADA in die neuen Bestimmungen aufgenommen, um den Kampf gegen Doping in Zukunft noch schärfer und verbessert führen zu können. Neu – und das ist meines Erachtens ein durchaus beachtlicher Meilenstein – ist die gerichtliche Rechtshilfe im Falle des Nichterscheinens von wichtigen Zeugen, womit wir letztlich die richterliche Befragung ermöglichen. Nichterscheinen wird es in Zukunft nicht mehr geben. Auch datenschutzrechtlich wurden Verbesserungen vorgenommen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite