Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 246

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt der Fall Dürr hat gezeigt, dass wir im Kampf gegen Doping noch nicht am Ziel sind. Mit diesem Gesetz zeigt Österreich glasklar, dass es null Toleranz gegenüber vorsätzlichem Doping gibt. Ich wünsche mir aber auch – und das sage ich auch ganz offen –, dass europa- und weltweit ein ähnli­ches Engagement wie in Österreich im Kampf gegen Doping an den Tag gelegt wird. Sie alle kennen vermutlich die Diskussionen, die derzeit in Deutschland geführt wer­den. Diese erinnern mich an unsere Diskussionen aus dem Jahr 2009. Wir haben mei­ner Meinung nach eine sehr gute Lösung gefunden, indem wir die Qualifikation im § 147 Strafgesetzbuch „schwerer Betrug durch Doping im Sport“ ausdrücklich vorgese­hen haben. Sie können sich weiterhin darauf verlassen, dass ich mein internationales Engagement im Kampf gegen Doping auch auf europäischer Ebene aktiv fortsetzen werde.

Abschließend möchte ich mich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bei dieser Gele­genheit sehr herzlich für die breite Unterstützung bedanken, auch für die sehr konstruk­tive Diskussion im Sportausschuss im Interesse des rot-weiß-roten Sports. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbau­er-Jäger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.32.53

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Mit der Novelle, die heute hier zur Debatte steht, passt Österreich sein Anti-Doping-Vorgehen bei sportlichen Großveranstaltungen internatio­nalen Standards an. Nicht nur die Öffentlichkeit ist immer entsetzt, wenn Dopingfälle auftauchen, sondern vor allem die Sportler. Das ist auch sehr gut zu verstehen, denn jene Sportler, die clean sind, sollen sich mit denjenigen messen, die ihre Leistungen durch irgendwelche Substanzen hinaufgeschraubt haben. Daher können wir heute mit einer großen Zustimmung rechnen; das ist ja auch schon ein paarmal gefallen.

Ich möchte einige wesentliche Punkte, die sich gravierend ändern, herausgreifen. Bei den Gerichtlichen Strafbestimmungen, § 22a, wurde eine Klarstellung beziehungswei­se Ausweitung des betroffenen Bereiches vorgenommen. Aus der Bezeichnung „im Sport“ wurde „im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten“. Der Herr Minister hat das auch schon angesprochen.

Auch bei den beteiligten Personen erfolgt eine Ausweitung. Zum Beispiel „bei Sport­lern“ wird ergänzt durch „bei Sportlern oder anderen“. Das bedeutet, dass Dopinghänd­ler auch belangt werden können. Auch der Verkauf von Dopingsubstanzen an Body­builder zum Zwecke des Muskelzuwachses wird mit dieser Novellierung abgebdeckt.

Allerdings wird, um Härtefälle zu vermeiden, die Möglichkeit einer flexibleren Gestal­tung bei dauerhaftem Ausschluss von Budgetmitteln oder von der Rückzahlung von Förderungen geschaffen. Es gab nämlich zuletzt einige Fälle, wo bei relativ geringem Vergehen durch Doping sehr hart beziehungsweise unverhältnismäßig hart bestraft wurde. Gleichzeitig soll die Neuregelung die Mitwirkung bei der Aufklärung von Doping­vergehen attraktiver gestalten.

Mit dieser Novelle hat Österreich die wesentlichen Vorgaben erfüllt, um dem World An­ti-Doping Code 2015 zu entsprechen.

Freuen wir uns auf weitere saubere sportliche Wettkämpfe, wo Sportlerinnen und Sport­ler keine gesundheitsschädlichen Mittel einnehmen! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


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