21.35
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sport hat in Österreich einen hohen Stellenwert für alle Altersgruppen und für alle Bevölkerungsschichten. Er verbindet. Die Leistungen unserer Sportler, insbesondere unserer Spitzensportler – ich füge als Präsidentin des Österreichischen Behindertensportverbandes hinzu: auch die Leistungen unserer Behindertensportler –, werden mit großer Freude verfolgt und sind für die Identität unseres Landes sehr wichtig. Sportlerinnen und Sportler, gerade jene aus dem Spitzenbereich, sind Vorbild für viele Österreicherinnen und Österreicher, insbesondere für unsere Jugend.
Doping schadet nicht nur dieser Vorbildfunktion, sondern auch dem Ansehen des Sports insgesamt und ganz besonders natürlich dem Spitzensport, weil sich die Zuseher von Sportveranstaltungen durch gedopte Athletinnen und Athleten letztendlich betrogen fühlen. Aber Doping schadet zuallererst der Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Daher gilt es, alles daranzusetzen beziehungsweise die richtigen Maßnahmen zu setzen, dass Doping bei uns keinen Platz hat.
Doping schadet aber am Ende des Tages, wenn der Sport angepatzt ist, auch der Wirtschaft. Unser Tourismus lebt davon, dass wir hervorragende Sportler haben, insbesondere der Wintertourismus, aber natürlich auch der Sommertourismus.
Der Kampf gegen Doping im Sport ist für uns ein wichtiges Thema, und daher war es gut und richtig und wichtig, dass Österreich seine diesbezüglichen Bemühungen fortgesetzt hat. Der Herr Minister hat es schon ausgeführt, dass wir eine führende Rolle in der Anti-Doping-Gesetzgebung und in deren Umsetzung innehaben, dass wir diese führende Rolle mit der Umsetzung dieser Novelle noch weiter ausbauen und damit weiterhin führend in der Umsetzung im Anti-Doping-Bereich sind.
Ich werde jetzt die einzelnen Punkte nicht im Detail ausführen, aber ich möchte schon sagen, dass ich es für wesentlich halte, dass im Anti-Doping-Gesetz auch der Datenschutz verbessert wurde. Denn: Sportlerinnen und Sportler haben viele persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. Daher ist es wichtig, dass ein Recht auf Löschung dieser Daten besteht, wenn man aus dem Testpool aussteigt. Dass es einen besonderen Schutz für Daten von Minderjährigen gibt, scheint mir besonders wichtig zu sein. Und was die Tatbestände der Komplizenschaft und des verbotenen Umgangs betrifft, so wurden Klarstellungen dahin gehend getroffen, dass dafür kein Raum im österreichischen Sport sein darf.
Mit der Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur die notwendige Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an den WADA-Code, sondern auch eine Adaptierung der Verfahrensprozesse im Sinne von Best Practice erfolgt. Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 hatte bis dato internationale Vorbildfunktion, und diese Vorbildfunktion haben wir jetzt ausgebaut und üben sie weiter aus.
Doping ist Selbstbetrug, aber er ist auch Fremdbetrug gleichermaßen und hat im Sport, wo es um Fairness, Ehrlichkeit, Freude, Spaß, Teamgeist und Solidarität geht, nichts verloren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.39
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.
21.39
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die nun vorliegende Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz zeigt eindeutig, dass wir mit dem ursprünglichen Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 richtig gelegen sind, nämlich das Umfeld der Sportler zu bestrafen und mehr in den Fokus der Strafbestimmungen zu stellen. Der Welt-Anti-Doping-Code 2015 umfasst im
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