Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 248

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Wesentlichen auch in diese Richtung neue Tatbestände, das sind der verbotene Um­gang und die Beihilfe.

In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass wir sogar schon einen weiteren Tatbe­stand „Beihilfe“ im § 22b des ursprünglichen Anti-Doping-Bundesgesetzes hatten. Aber es zeigt, dass auch der internationale Trend dahin geht, die Umgebung härter zu be­strafen, als den Sportler selbst zu kriminalisieren, wobei bei uns eine Kriminalisierung nur in Form des Betrugs vorkommt und dort auch der § 12 mitanzuwenden ist, der die Anstiftung und die Beihilfe umfasst. Das heißt, auch da ist noch einmal die Bestrafung des Umfeldes drinnen. Das ist im Wesentlichen eigentlich eine Bestätigung unseres Weges, dass das Umfeld des Sportlers in die Bestrafung miteinbezogen werden soll, weil es ja verabreicht, anrät oder in irgendeiner Art und Weise Hilfestellung leistet, wenn es zu Doping kommt.

Zu erwähnen ist auch, dass es aus rechtstaatlicher Sicht richtig gewesen ist, die NADA und die Rechtskommission klarer auseinanderzuhalten, damit man den Ankläger und den Richter etwas genauer auseinanderhält.

Aber es nützt nichts, wenn Österreich das vorbildlichste Anti-Doping-Gesetz hat, wenn es international leider nicht viele Länder gibt, die derartige Anti-Doping-Bestimmungen umsetzen. Wir wissen, dass ganz in der Nähe von Österreich, im südlichen Teil Euro­pas, die Dopingverfolgung zwar medial sehr wirksam stattfindet, mit Riesenbegleitung der Medien und mit Hausdurchsuchungen und mit abgeführten Sportlern, dass aber die Verfahren bis zur Verurteilung fünf bis sieben Jahre dauern. Das ist genau der Zeit­raum, der verstreicht, bis die Spitzensportkarriere vorbei ist. Erst nachher finden die Ver­urteilung und die Sperre statt, doch dann ist ein Kampf gegen Doping sinnlos.

Wenn das nicht international auf dasselbe Niveau gehoben wird, auf dem sich unser Anti-Doping-Gesetz bewegt, dann hat es zwar für Österreich Bedeutung, aber den internationalen Sport wird man damit nicht dopingfrei halten können. Daher mein Ap­pell, dass man diese Umgehungsrechtsprechung auch einmal auf europäischer Ebene anspricht, denn es kann nicht sein, dass fünf Jahre verhandelt wird und dann, wenn die Spitzensportkarriere vorbei ist, die Verurteilung und die Sperre erfolgen, wenn sie nie­manden mehr treffen und auch keine spezial- oder generalpräventive Wirkung erzeu­gen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmu­ckenschlager. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.42.53

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Anti-Doping-Ge­setze und deren Ausführung sind nicht nur eine Tugend, sondern sie sind auch eine Pflicht. Gerade im internationalen Sport ist es wichtig, den Internationalen Code der WADA umzusetzen, um nicht nur bei uns internationale Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, sondern auch, um uns speziell bei internationalen sportlichen Aus­einandersetzungen wirklich mit einer weißen Weste präsentieren zu können.

Ich meine, es ist ein Prinzip der Fairness – etwas, was unter den Sportlern ganz, ganz wichtig ist –, dass die Wettkämpfe unter gleichen Bedingungen stattfinden können. Es ist aber auch wichtig, dass die NADA, die Kontrollkommission gegenüber den Sportlern mit Fairness als Behörde vorgeht und hier auch ein entsprechendes Menschenbild darstellt. Es gilt den Hausverstand vor das Amtsverständnis zu stellen, und zwar: Wir müssen uns in der Sportwelt auch eingehend damit auseinandersetzen, wie wir mit ge­dopten Sportlern, die ertappt wurden, umgehen, ob wir wirklich alle an den Pranger stellen und verteufeln müssen oder ob wir nicht auch da die Chance bieten müssen, Menschen wieder zurück auf den richtigen Weg zu führen.

 


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