Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 249

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Aber entscheidend ist auch folgender Umstand: Wenn wir heute die Erfolge unserer Fußballmannschaft beklatschen, wenn wir wissen, dass wir in der kommenden Winter­schisaison wieder einige Erfolge unserer Schistars feiern können, dann wissen wir auch, dass das enorme Vorbilder für die Jugend und für die Kinder in unserem Land sind. Gerade da ist es wichtig, dass diese Vorbildwirkung nicht mit ungerechten Mitteln, indem man mit verbotenen Substanzen arbeitet, ausgeübt wird, sondern dass sauberer Sport betrieben wird, denn unsere Sportler sind Vorbilder für unsere Jugend, und dafür sollten wir all unsere Energie einsetzen. Daher bin ich dem Herrn Minister sehr dank­bar dafür, dass eine so gute Gesetzesvorlage jetzt hier dem Parlament vorliegt.

Es ist auch ein schönes Zeichen, dass sechs Fraktionen dieser Gesetzesvorlage zu­stimmen. Ein bisschen schade finde ich es, wenn man von einer Fraktion die eine oder andere fragwürdige Aussage aus dem Ausschuss, die heute schon zitiert wurde, hört. Und besonders betrüblich ist es – besser gesagt: Es zeigt vielleicht auch etwas auf! –, wenn sich gerade die NEOS nicht einmal mit einem Redebeitrag hier zu Wort melden. Anscheinend sind sie schon in den Arbeitsmodus ihrer Rasierapparate getreten, nämlich in den Nullmodus. Aber vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass sie die Verantwortung im Umgang mit verbotenen Substanzen hier vermissen lassen. Auch das ist eine Parteilinie, das muss man akzeptieren. Die Grünen unterscheiden hier um einiges klarer.

Ich danke allen, die hier bereits eine Wortspende zu diesem so wichtigen Thema ge­leistet haben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.46.05

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Sport­minister! Das österreichische Anti-Doping-Bundesgesetz, das, wie schon erwähnt, 2007 in Kraft getreten ist und 2009 einer Novellierung unterzogen wurde, ist mit Sicherheit eines der strengsten Gesetze der Welt. Die ersten Vollzugsjahre haben auch die einen oder anderen Änderungsvorschläge ergeben, auf die meine Vorrednerinnen und Vor­redner bereits mehrfach eingegangen sind.

Ich möchte in meinen Ausführungen noch auf den Datenschutz bei der Dopingbekämp­fung näher eingehen und in diesem Zusammenhang erwähnen, dass auch da bereits Verbesserungen vorgenommen wurden, die die Rechte der Sportlerinnen und Sportler besser schützen. Als Beispiele dafür möchte ich den besonderen Schutz der Daten Minderjähriger beziehungsweise das Recht auf Löschung der Daten nach dem Aus­scheiden aus dem nationalen Testpool nennen.

Es gibt allerdings noch ein offenes datenschutzrechtliches Problem, das möglicherwei­se alle EU-Mitgliedstaaten betrifft. Konkret: die Übermittlung und die Überlassung von zum Teil sensiblen Daten der Sportlerinnen und Sportler speziell im Bereich der Ge­sundheit an die WADA, mit Sitz in Montreal in der Provinz Quebec in Kanada, und an die internationalen Sportfachverbände über das Meldesystem „ADAMS“. Angenommen wurde in den letzten Jahren eine genehmigungsfreie Übermittlung und Überlassung von personenbezogenen beziehungsweise sensiblen Daten auf Basis einer Entschei­dung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2001.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass eine genehmi­gungsfreie Übermittlung und Überlassung dieser Daten auf Basis dieser Entscheidung der EU-Kommission eigentlich nicht möglich ist, weil die WADA mit Sitz in Kanada als nicht kommerzielle Einrichtung nicht dem kanadischen Bundesgesetz über personen-


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