bezogene Informationen und elektronische Dokumente, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit dem sogenannten Quebec Act der Provinz Quebec unterliegt.
Aus Sicht der Artikel-29-EU-Datenschutzgruppe vom Juni des Jahres 2014 scheinen aber die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Quebec Act nicht ausreichend zu sein, um den Datenschutz für die übermittelten Daten an die WADA zu garantieren. Daher ist es nach Ansicht des europäischen Datenschutzbeauftragten jetzt an der Zeit, die Zulässigkeit genehmigungsfreier Übertragungen von personenbezogenen beziehungsweise sensiblen Daten der Sportlerinnen und Sportler an die WADA gemäß der Entscheidung der Kommission vom Dezember 2001 und auch gegebenenfalls aufgrund der eingeholten Antworten der kanadischen Bundes- beziehungsweise Provinzbehörde durch die Europäische Kommission festzustellen.
Es ist jetzt Aufgabe der EU-Kommission, festzustellen, ob auf Basis des Quebec Act von einem angemessenen Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG auszugehen ist und die SportlerInnendaten somit genehmigungsfrei der WADA übermittelt werden können.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich denke, eine entsprechende neue Entscheidung der EU-Kommission ist nicht nur im Sinne aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich, sondern auch im Sinne des europäischen Sports absolut notwendig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Ich erteile es ihm.
21.50
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn bereits alle Vorredner von mir und insbesondere auch der Herr Bundesminister in ihren Analysen auf die zwar nicht allzu umfassende, aber doch sehr feine Novelle des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 eingegangen sind, gebietet es doch die Sensibilität dieses speziellen Themas, auch seitens der Freiheitlichen noch kurz und bündig darauf Bezug zu nehmen.
Werte Damen und Herren! Unsererseits ist es – zusammenfassend – natürlich zu unterstützen, wenn wir eine Verbesserung des geltenden Gesetzes zustande bringen, wenn einerseits (Zwischenruf des Abg. Darabos) ein besseres Risk Assessment im Anti-Doping-Gesetz stattfindet, Herr Kollege, und sportbezogen auch eine individuelle Risikoabschätzung in Hinkunft dazu führt, dass es eine effektivere Anti-Doping-Kontrolle in Österreich gibt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ist auch lustig, dass hier gerade aus dem Bereich der SPÖ amüsierte Zwischenrufe kommen bei einem Thema, das auch seitens Ihres Bundesministers mit Wertschätzung betrieben wird. Dass Sie sich dann noch über das Thema Doping lustig machen, wundert mich doch sehr, da es eine einhellige Meinungsbildung im Sportausschuss gegeben hat und diese Zwischenrufe Ihrerseits, nämlich diese abqualifizierenden Zwischenrufe, absolut nicht notwendig wären, selbst zu dieser Uhrzeit, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)
Auf der anderen Seite, zusätzlich zu diesem neuen Risk Assessment, ist es natürlich auch zu befürworten, dass es zu einer Verbesserung, zu einer Beschleunigung und damit zu effektiveren Verfahrensabläufen in den Anti-Doping-Verfahren kommen wird. Keine Frage: zwei sehr wesentliche Kernbereiche, die auch dazu führen, dass wir dieser Novelle unsere Zustimmung geben werden, werte Kolleginnen und Kollegen!
Viel wichtiger erscheint mir aber auch, trotz später Stunde hier im Plenarsitzungssaal bei dieser heutigen Sitzung noch einmal festzumachen, worum es an sich beim Erreichen sportlichen Erfolges gehen sollte und dass es als absolut positiv auch vonsei-
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