Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 41

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Sie geben einen Teil an Dienstposten aus Ihrem Ressort dazu. Es muss auch eine sogenannte Flexi-Klausel im Dienstpostenplan der Finanzpolizei geben, das heißt, dass man je nach Anzahl der Aufgriffe, je nach Anzahl von Anzeigen ein bisschen flexibler gestalten kann, wie viele Dienstposten der Finanzpolizei zugeteilt werden. Auch das werden wir brauchen, denn anders werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen, und das wissen Sie ganz genau, denn die Zahlen sprechen ja für sich.

Sie haben im Ausschuss gesagt, dass es eine Anfragebeantwortung gibt auf die Anfrage der Kollegin Schatz von den Grünen, die wir in der Zwischenzeit ja auch bekommen haben. Das zeigt auch ganz genau auf, wie viele Probleme es in Wirklich­keit gibt und wie viele ausländische Firmen, das haben Sie selbst unterschrieben, davon betroffen sind. Es ist jetzt also nicht das Randproblem, als welches Sie es versuchen darzustellen.

In diesem Sinne möchte ich zunächst den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive einbringen, den ich in seinen Grundzügen erläutere.

Wir fordern: eine Verdoppelung der Dienstposten bei der Finanzpolizei, um dem Gesetz überhaupt in irgendeiner Art und Weise Herr zu werden;

eine Flexi-Klausel für den Dienstpostenplan der Finanzpolizei, wo je nach Anzahl von Aufgriffen eine Erhöhung des Dienstpostenkontingents durch sogenannte Eigenfinan­zierung aus dem Titel der Finanzstrafen und der eingehobenen Sozialversiche­rungs­beiträge, Steuern und Abgaben geregelt wird;

eine Taskforce zwischen dem Sozialministerium, dem AMS, dem Arbeitsinspektorat, der Finanzpolizei und der Gewerbebehörde, um dieses Problem wirklich an der Wurzel anpacken zu können und eine Flurbereinigung zu ermöglichen;

eine gerichtsgebührenbefreite wettbewerbsrechtliche Verbandsklage gegen Lohn- und Sozialdumping-Anbieter, damit auch die Berufsbranche selbst diesem Missstand zivil­rechtlich Herr werden kann;

eine Verschärfung des Gewerberechts beim Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen das ist ja auch ein ganz großes Problem – und gewerberechtliche Geschäftsführer;

die Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns;

ein Recht zur Schließung von Baustellen;

eine obligatorische Überprüfung durch die Polizei im Zuge von Kontrollen;

den Entfall des Entgeltanspruchs für einen Arbeitnehmer, der zum zweiten Mal im Rah­men des Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird, zugunsten der Republik Öster­reich;

den Entfall des Arbeitslosenbezugs für einen Arbeitnehmer, der zum zweiten Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird, zugunsten der Republik Österreich;

ein Arbeits- und Aufenthaltsverbot für ausländische Arbeitnehmer, die zum zweiten Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst werden, sowie

die rechtlich verbindliche Zustellung aller im Rahmen des Lohn- und Sozial­dumping­gesetzes erfassten Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen auch an die Bot-


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