Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 47

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Abänderungsantrag einbringen, der verteilt werden wird und den ich im Zuge meiner Rede auch erläutern möchte.

Zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Die Weiterentwicklung dieses Gesetzes ist sehr wichtig, wir begrüßen sie sehr.

Ich kann es mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass bereits bei der Beschluss­fassung des Gesetzes im Jahr 2011 die meisten Punkte, die jetzt in die Novelle auf­genommen werden, von uns in Form eines Abänderungsantrages vorgeschlagen wurden. Aber man sagt ja, besser spät als nie, und insofern begrüßen wir die Weiter­entwicklung. Sie wird die Wirksamkeit dieses Gesetzes auf jeden Fall erhöhen, wenn – und zumindest in diesem Bereich bin ich der Meinung von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein – auch die entsprechenden Kontrollstrukturen gestärkt werden. Wir brauchen da mehr Personal, wir brauchen da mehr Ressourcen.

Daher bringe ich in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auf­stockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Ausstattung für Lohnkontrollen deutlich aufstockt wird.“

*****

Wir brauchen also mehr Personal, um die Wirksamkeit zu erhöhen.

Trotz all der positiven Schritte hat dieses Gesetz nach wie vor einen blinden Fleck; einen blinden Fleck, auf den weder die Sozialpartner noch die Regierung geschaut haben oder schauen wollen. Worum geht es?

Der von Unterbezahlung betroffene Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat auch mit diesem Gesetz keine Garantie, dass er/sie letztlich zu dem vorenthaltenen Geld kommt. Und warum ist das der Fall? – Weil der betroffene Arbeitnehmer erst über das Verfahren informiert wird, wenn es aus ist. Also erst mit Vorliegen des Strafbescheides wird der von Unterbezahlung Betroffene darüber informiert.

Was ist jetzt das Problem? – Das Problem ist, dass wir gleichzeitig in den Kollektiv­verträgen eine Frist haben, die definiert, wie lange nach der erfolgten Arbeit man Unterentlohnung einklagen kann. Solch ein Verfahren dauert mindestens ein paar Monate, diese Verfallsfristen sind aber sehr kurz. Das heißt, in der Praxis führt das dazu, dass der von Unterbezahlung Betroffene erst zu einem Zeitpunkt erfährt, dass er unterbezahlt wurde, zu dem er das nicht mehr einklagen kann. Und das ist ein großes Manko, das repariert gehört! (Beifall bei den Grünen.)

Was braucht man für diese Reparatur? – Eine frühere Information der Betroffenen. Man braucht eine Abstimmung der Verfallsfristen mit dem Gesetz, damit das sozu­sagen zusammenpasst. Und unserer Meinung nach wäre es auch sinnvoll, eine Verbandsklage einzuführen, damit eben nicht nur der einzelne betroffene Arbeitnehmer


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