Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 48

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seine Unterentlohnung einklagen kann, sondern auch der Verband, die Arbeiter­kam­mer oder die Gewerkschaft.

Herr Minister, ich finde, wir sollten uns diese Anregungen anschauen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, in diese Richtung Weiterentwicklungen vorzunehmen.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Änderungen beim Arbeits­losen­versicherungsgesetz. Sie haben vielleicht in Erinnerung, es gab einen Aufschrei, weil Nebenerwerbsbauern künftig kaum mehr die Möglichkeit gehabt hätten, Arbeits­losengeld zu beziehen, außer sie besitzen nur ein Mini-Mini-Mini-Gut. Das wird jetzt repariert und das ist auch gut so. Aber: Wie kommt ein Selbständiger dazu, dass er anders behandelt wird? Ich bin dafür, dass alle Menschen, die in die Arbeitslosen­versicherung einzahlen, einen entsprechenden Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben und im Falle des Verlustes ihres Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld bekommen, sofern sie kein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben. Und es muss egal sein, welche Art von Einkommen das ist.

Ich finde es nicht gerechtfertigt, dass man hier unterscheidet, ob das zusätzliche Ein­kommen aus einer Landwirtschaft, einer selbständigen Tätigkeit oder einer unselb­ständigen Tätigkeit kommt. Das muss gleich behandelt werden und würde auch den modernen Entwicklungen am Arbeitsmarkt entsprechen, weil zunehmend mehr Men­schen auch eine Kombination von verschiedenen Tätigkeitsformen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Und schließlich der dritte Punkt: Es geht um die Verschlechterungen beim Arbeit­nehmerInnenschutz. Die ÖVP nennt das Ganze eine Entbürokratisierung, die SPÖ will es herunterspielen, gleichzeitig kritisiert die AUVA – doch eine relevante Institution im Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnenschutz – die Änderungen heftig. Es ist nämlich nicht egal, ob eine Tagesarbeitszeit im Block festgehalten wird oder die tatsächliche Arbeitszeit inklusive der Pausen. Es ist nicht egal, ob Organe des ArbeitnehmerIn­nenschutzes wie früher viermal oder nur mehr einmal im Jahr tagen. Und es ist nicht egal, wenn vom Unternehmer nominierte Präventivfachkräfte diesen nicht nur beraten, sondern plötzlich auch die Vertretung der Belegschaft übernehmen. Das hat Kon­sequen­zen, das schwächt den ArbeitnehmerInnenschutz und schwächt vor allem auch die präventive Wirkung des ArbeitnehmerInnenschutzes, die wir ja verstärkt betreiben wollen. Diese Änderungen sind in meinem Verständnis in dieser Hinsicht äußerst kontraproduktiv.

Das Positive an dieser Vorlage überwiegt trotzdem, und wir werden ihr zustimmen, obwohl wir diesen Teil mit dem ArbeitnehmerInnenschutz ablehnen. Ich wünschte mir wirklich, wir hätten von dieser Regierung mehr Vorlagen wie diese, denn der öster­reichi­sche Arbeitsmarkt und die in Österreich Beschäftigten würden mehr positive Weiterentwicklungen brauchen. Ich hoffe, es geht in dieser Richtung weiter. (Beifall bei den Grünen.)

10.23


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG

 


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