Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 49

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit­nehmerIn­nenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014).

Begründung

Die vorliegende Novelle des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes schließt nun Lücken der Lohnkontrolle. So werden alle Lohnbestandteile nun geprüft und das Nicht-Bereitstellen von Lohnunterlagen wird zu einem Strafbestand.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten bei knapp 27.000 Firmen durch BUAK und Finanzpolizei Lohnkontrollen. Gegen 938 Unternehmen wurde eine Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet. Insgesamt waren davon knapp 4.000 ArbeitnehmerInnen betroffen.

Damit neben der generalpräventiven Wirkung der nun verschärften Bestimmungen auch Unterentlohnung und Wettbewerbsverzerrung effektiv bekämpft werden, braucht es eine verstärkte Kontrolle. Die Anzahl der Vergehensfälle im Baubereich oder der Gastronomie zeigen, dass eine Aufstockung der Ressourcen zur Lohnkontrolle notwendig ist, um das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes durchzusetzen und die Wirksamkeit zu erhöhen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Ausstattung für Lohnkontrollen deutlich aufstockt wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Kernpunkte des Abänderungsantrages, Frau Abge­ordnete, haben Sie nicht referiert, wir kommen daher zur nächsten Wortmeldung. (Abg. Schatz: Doch! Habe ich eingebracht!)

Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


10.23.28

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich nehme Bezug auf das Gesetzespaket, das im wesentlichen fünf Bereiche beinhaltet. Erstens geht es um Änderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bereich. Es werden jetzt alle Entgeltbestandteile in die Lohnkontrolle einbezogen, bisher war nur der Grundlohn ohne Überstunden und Sonderzahlungen Maßstab für das Lohndumping. Wir haben Verschärfungen beim Strafrahmen vorgesehen. Werden die Lohnunterlagen nicht in der notwendigen Form bereitgestellt, haben wir derzeit


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite