Strafen von mindestens 500 € bis maximal 5 000 €, wir erhöhen diese auf 1 000 € beziehungsweise maximal 10 000 €.
Wir haben aber auch nach dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ bei geringfügigen Unterschreitungen die sogenannte Bagatellgrenze von 3 Prozent auf 10 Prozent geändert. Das heißt, bei einer unbeabsichtigten kleinen Unterschreitung soll nicht gleich die volle Strafe zur Geltung kommen. Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wird hier umgesetzt, aber zum Schutz der heimischen Wirtschaft und auch der damit verbundenen Arbeitsplätze werden diese Veränderungen in diesem Bereich durchgeführt, was wir auch für sehr notwendig erachten. (Beifall bei der ÖVP.)
Der zweite Punkt – ich verstehe da auch als Betriebsrat die Kritik ehrlich gesagt nicht –: Wir haben Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen. Es ist auch für die Arbeitnehmer nicht angenehm, wenn sie bei fixen Arbeitszeiten immer dasselbe Blatt Papier abgeben müssen. Es gibt da eine sinnvolle Veränderung: Bei fixen Arbeitszeiten kann die Aufzeichnung zur Gänze entfallen, nur die Abweichungen müssen festgehalten werden. Das bedeutet weniger Papier und weniger Zeitaufwand im Sinne der Dienstgeber und Dienstnehmer. Auch die Aufzeichnung von Ruhepausen kann häufiger entfallen, bisher war sie mit 30 Minuten begrenzt. Das fällt auch unter den Titel der Vereinfachung, meine Damen und Herren.
Im Gegenzug bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Verlangen einmal pro Monat das Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung. Für Unternehmen entfällt noch die Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzarbeit gegenüber dem Arbeitsinspektor. Das ist Entbürokratisierung und Vereinfachung. Viele Unternehmer stöhnen in diesem Bereich, was uns auch immer bei Betriebsbesuchen gesagt wird. Daher halten wir auch diesen Bereich für sehr sinnvoll, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritter Punkt, Entbürokratisierung: Ich verstehe nicht, warum man dem nicht auch im Bereich der Beauftragten zustimmen kann, da wird wirklich nicht übers Ziel geschossen. Es entfallen die Brandschutzgruppen und die verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutz-Ausschusses werden von zwei auf eine pro Jahr reduziert. Ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses kann natürlich jederzeit eine Sitzung einberufen. Auch die Funktion von Präventivfachkräften und Sicherheitsvertrauenspersonen wird vereinfacht, das kann dann eine Person durchführen.
Das bringt jedenfalls Erleichterungen für die Betriebe und überhaupt keine Benachteiligungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher wird auch dieser Punkt jedenfalls unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kuzdas.)
Beim vierten Punkt geht es um die Rechtssicherheit für Nebenerwerbslandwirte beim Arbeitslosengeldbezug. Da möchte ich mich insbesondere bei unserem Bundesminister Hundstorfer bedanken, denn es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das so rasch umgesetzt wird. In kürzester Zeit wurde die bis zum Sommer geltende Rechtslage wieder fixiert, nämlich dass der relevante Einheitswert, angelehnt an die Geringfügigkeitsgrenze, wieder 13 177 € beträgt. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Punkt für viele Tausende Nebenerwerbslandwirte. Herr Bundesminister, ich danke Ihnen auch für das Schreiben, das an die AMS-Stellen in diesem Zusammenhang bereits ergangen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der letzte Punkt: Wir wissen, wir haben eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt. Es werden zusätzlich 30 Millionen für die Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, weil es notwendig ist, bei einer schwächeren Konjunktur entgegenzuwirken. Auch dieser Punkt
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