Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 51

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wird hier miterledigt. Insgesamt sind das wesentliche Punkte für den Bereich des Arbeitsmarktes, auch für den Bereich der Vereinfachung und der Entbürokratisierung.

Meine Damen und Herren, unsere Zustimmung findet dieses Paket jedenfalls, und ich bitte auch Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.28.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie! Ein großes Paket hat die Regierung uns da unterbreitet, und wir stehen den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Es waren im Lohn- und Sozialdumping-Bereich einige Nachbesserungen erforderlich, einfach um einen fairen Wettbewerb, insbesondere für die österreichischen Firmen, sicherzustellen und im Hinblick darauf die Vollstreckung von Sanktionen und Verwaltungsstrafen neu zu organisieren.

Wir stellen uns aber dagegen, Unternehmer unter einen Generalverdacht zu stellen, und wir sind sehr vorsichtig, wenn Regelungen möglicherweise zu bürokratisch aus­fallen oder zu eng gefasst sind. Deswegen haben wir einige Änderungswünsche bereits im Ausschuss eingebracht, wo sie im Großen nicht einmal gescheit diskutiert worden sind. Deshalb bringen wir sie hier noch einmal ein, und ich möchte dazu wie folgt ausführen:

Zu § 7a Abs. 1a und 7b Abs. 1a, zu der Frage, wann eine Entsendung vorliegt: Da wurde eine taxative Aufzählung gewählt, so als ob man heute für alle Zeit sagen könnte, welche Tätigkeiten da in Frage kommen. Wir sind dafür, eine demonstrative Aufzählung daraus zu machen.

Im § 7d ist die zwingende Bereithaltung der Lohnunterlagen vor Ort vorgesehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Abgeordneter: Wenn Sie das als Abänderungsantrag einbringen, dann weise ich Sie darauf hin, dass Sie diesen ver­lesen müssen. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Ich weiß, dass ich das verlesen muss, ich möchte es aber zuerst erklären, denn von den Buchstaben haben Sie nichts.

Was uns da aufstößt, ist, dass die Bereithaltung der Lohnunterlagen vor Ort als ver­pflichtend angeordnet ist. Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, wenn man das von einem Parteienvertreter wahrnehmen lässt, sei die Geschichte gegessen. – So steht es aber nicht im Gesetz! Im Gesetz steht, die Lohnunterlagen müssen vor Ort verwahrt werden. Wir meinen, eine Frist bis zum zweitfolgenden Werktag für die Beschaffung vor Ort müsste genügen, um das unbürokratisch abzuwickeln.

Kollegin Schatz hat auch darauf Bezug genommen, wie denn das sei, wenn festgestellt wird, dass irgendwo zu wenig entlohnt worden ist. Da sieht der Gesetzentwurf vor, dass den betroffenen Arbeitnehmern ein Strafbescheid zugestellt werden muss. Wir möchten den Mitarbeitern aber nicht Strafbescheide zugestellt wissen, die nicht einmal rechtskräftig sind, denn es wäre ja möglich, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer in einem Berufungsverfahren Recht bekommt und der Strafbescheid hinfällig wird. (Abg. Schatz: Die Verfallsfrist anpassen!) Wenn man dann vor Rechts­kraft die Bescheide schon der Belegschaft zustellt, schürt man nur Misstrauen und Rechtsunsicherheit, und das kann in niemandes Interesse sein.

 


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