Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 52

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein weiterer Punkt ist § 7o, bei dem es um die Zustellung geht, wenn sichergestellt werden soll, dass es bei Bescheiden, die an ausländische Unternehmen gehen, nicht zu Zustellungsschwierigkeiten kommt. Hinsichtlich der Frage, ob ein Bevollmächtigter des ausländischen Unternehmens bekanntgegeben werden muss oder nicht, sind wir der Meinung, dass der Beauftragte des ausländischen Unternehmens jedenfalls ver­pflichtend genannt werden muss, damit sichergestellt werden kann, dass diese Umge­hungsmöglichkeit ausgeschaltet wird. Da hätten wir uns eine engere Fassung ge­wünscht.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen

1. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7a Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ das Wort „insbesondere“ eingefügt.

2. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1 Z 4 im letzten Halbsatz das Wort „oder“ durch ein „und“ ersetzt.

3. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ das Wort „insbesondere“ eingefügt.

4. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 5 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung oder Zugänglichmachung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrge­nommen“ ersetzt.

5. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7d Abs. 1 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrgenommen“ ersetzt.

6. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7e Abs. 1a Z 6 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

7. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7g Abs. 3 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

*****

Wären wir dem also auch nachgekommen.

Zur angesprochenen Frage „Urlaub für Arbeitslose“: Dazu hat Kollegin Schwentner einen Antrag eingebracht, und wir haben im Ausschuss die Möglichkeit gehabt, darüber zu diskutieren. Da hat allerdings die Bereitschaft der Mehrheitsparteien gefehlt, sinnvoll auf das Anliegen einzugehen. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Es wurde mit dem Hinweis darauf, das sei Urlaub für Arbeitslose, einfach abgetan. Ich glaube, das Thema ist ein berechtigtes, das Anliegen ist ein berechtigtes. Wir stimmen dem Antrag dennoch nicht zu, weil wir ein paar Details gerne anders gesehen hätten, aber es steht dem Anliegen jedenfalls zu, dass hier näher darauf eingegangen wird, und man sollte auf vernünftige Anliegen nicht mit der populistischen Keule draufhauen und sich nicht einmal der Diskussion stellen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.34

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite