Ich weiß, die Information für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klingt natürlich super. Wir haben auch da eine Entwicklung, die ich ganz gerne mehr beschleunigt hätte. Ich hätte auch gerne den Tatbestand, den wir im BUAG schon haben, im Bauarbeiterbereich, überall drinnen; dort, wo die BUAK die Sozialversicherung ist, haben wir das ja bereits drinnen. Die Information erfolgt dort früher, mit der Strafanzeige erfolgt die Information.
Ich hätte das ganz gerne in allen Bereichen umgesetzt, aber auch hier sind wir step by step unterwegs. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass wir dies step by step schaffen werden.
Ich möchte aber noch einmal an alle appellieren, diesem Gesetz komplett zuzustimmen, weil wir nämlich in Österreich etwas geschaffen haben, womit wir einzigartig sind. Wir sind das einzige Land der Welt – das einzige Land der Welt! –, wo im Verwaltungsstrafrecht der Tatbestand Unterentlohnung verfolgt wird. Wir sind das einzige Land Europas, wo der Tatbestand Unterentlohnung verwaltungsstrafrechtlich verfolgt wird. Die Frage der nicht ausbezahlten Löhne oder nicht ordnungsgemäß ausbezahlten Löhne ist ein Faktum des Zivilrechts. Im Zivilrecht ist das alles möglich und ist schon lange geübte Praxis. Wir sind hierbei aber einzigartig im Verwaltungsstrafrecht. Das ist in Wirklichkeit die Challenge dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, dass wir hier wiederum einen Schritt gesetzt haben, um eine Weiterentwicklung zustande zu bringen. Demzufolge kann ich nur noch einmal an alle appellieren, hier zuzustimmen.
Die Finanzpolizei besteht aus 535 Personen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie schaut es nächstes Jahr aus?) – Das wird nächstes Jahr auch so sein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fragen Sie Ihre Personalvertretung!) Sie dürfen sich da sicher sein. Ich weiß, dass Sie mit einer Zahl durch die Gegend argumentieren (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich argumentiere überhaupt nicht!) – Entschuldigung, eine Wortmeldung von Ihnen ist ja zumindest eine halbe Argumentation. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hätten Sie zugehört ! Ich habe keine Zahl genannt)
Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, ich habe das sogar ernst gemeint, ich wollte Ihnen sogar unterstützend sagen, dass Sie da etwas Ernsthaftes ansprechen. Sie sprechen nämlich eine Personaleinsatzplanzahl an, und diese Personaleinsatzplanzahl ist eine andere als der tatsächliche Personalstand. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber ich habe keine Zahl genannt!) Der tatsächliche Personalstand ist 535, die Personaleinsatzplanzahl ist eine andere.
Das ist das Gleiche wie bei mir bei den Arbeitsinspektoraten. Es sind ja beide Sektoren vom Aufnahmestopp ausgenommen, beide Sektoren haben genauso unterschiedliche Zahlen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie schaut es nächstes Jahr aus?) Wir haben Vollzeitäquivalente, wir haben Teilzeitäquivalente und, und, und. Demzufolge können Sie versichert sein, wir setzen alles daran, dass es diese Zahl von 535 Personen, die es de facto gibt, die es effektiv gibt, auch in Zukunft geben wird. Ich rede von der effektiven Zahl und nicht davon, was irgendwo im sogenannten Einsatzplan steht. Das ist das, was ich Ihnen hier mitteilen wollte.
Ich danke auch für die Zustimmung und hoffe, dass alle bei den Nebenerwerbsbauern mitmachen werden. Diese Reparatur war im Interesse dieser Personengruppe notwendig, denn in Wirklichkeit sind es 50/50: 50 Prozent Arbeitnehmer wie alle anderen, 50 Prozent sind in der Landwirtschaft tätig, wie eben die Vollerwerbsbauern. Das heißt, es sind Menschen, die in diesen beiden Bereichen tätig sind.
Ich möchte zum Schluss kommen und noch einmal die Veränderung der Modalitäten beim Arbeitslosengeld klarstellen.
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