Mal das Wort „Urlaub“ drinnen –, sondern es geht um eine verpflichtungsfreie Zeit für Menschen, die mehr als 90 Tage, das sind drei Monate, arbeitslos sind, und das heißt sehr, sehr viel für diese Menschen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Dafür gibt es kein Verständnis von den arbeitenden Menschen!)
Ich würde gerne darüber reden, was „verpflichtungsfreie Zeit“ heißt, nämlich nicht dem AMS verpflichtet zu sein, selbst darüber zu entscheiden – wie in vielen anderen Ländern auch, in Deutschland ist das gang und gäbe, auch in der Schweiz – nach 90 Tagen Arbeitslosigkeit, ob man sich vielleicht für ein, zwei, drei, maximal fünf Tage woanders aufhalten möchte, nicht unbedingt im Ausland, sondern auch in Österreich an einem anderen Ort, denn auch das ist nicht erlaubt und möglich. (Abg. Rädler: Dafür gibt es kein Verständnis!) – Ja, es gibt leider kein Verständnis von Ihrer Seite (Abg. Rädler: Bei den arbeitenden Menschen!), und das finde ich sehr, sehr bedauerlich. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht beispielsweise darum, dass man aus sozialen Gründen seine Angehörigen besuchen möchte, an einer Hochzeit teilnehmen möchte, an einem Begräbnis, und das geht umgekehrt sehr wohl. Ich habe eine Bekannte, die lebt in München und ist arbeitslos. Ihre Mutter ist pflegebedürftig und lebt in Wien, inklusive Schwester. Die Schwester ist tagtäglich um die Pflege der Mutter bemüht, und die Schwester in München kann immer wieder kommen und die Schwester in Wien unterstützen und auch die Mutter besuchen. Umgekehrt wäre das nicht möglich.
Herr Minister, Sie haben da nicht recht, das ist nicht gang und gäbe, das hängt immer wieder ab vom Goodwill des Betreuers und des Beraters im AMS, ob jemand die Erlaubnis bekommt, seinen Aufenthaltsort zu ändern oder nicht. Die Menschen haben kein Recht darauf, das zu tun. Sie haben keinen Rechtsanspruch, ihren Aufenthaltsort zu wechseln, und genau das möchten wir ändern, dass es nämlich diese Möglichkeit gibt. (Beifall bei den Grünen.)
Was mich in diesem Zusammenhang auch verwundert, Herr Minister, ist, dass Sie fragen: Wer soll das denn zahlen? – Das kostet nämlich gar nichts, und das wissen Sie besser als ich oder zumindest genauso gut wie ich. Also bitte hören wir auf, in dem Zusammenhang mit Falschinformationen herumzuwerfen, mit Polemik, und widmen wir uns dem Kapitel: Wie geht es arbeitslosen Menschen in Österreich, welche Rechte und auch Pflichten haben sie?!
Sie müssen diese Tage beim AMS anmelden. Das heißt, sie müssen mit Ihrem Betreuer unserer Ansicht nach vorher gesprochen haben, der oder die muss Bescheid wissen, dass die Person weg ist. (Abg. Rädler: Völlig weltfremd sind Sie!) Das ist nicht weltfremd, Sie sind weltfremd, wenn Sie nicht wissen, dass mittlerweile Arbeitslosigkeit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen ist, dass jede erwerbstätige Person alle drei Jahre ungefähr hundert Tage arbeitslos ist! Wenn Sie sich ein bisschen damit beschäftigen und vielleicht auch manchmal ins AMS gehen und schauen würden, wie es den Menschen da geht, dann wäre Ihnen klar, dass nicht ich weltfremd bin, aber Sie sehr wohl. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.03
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schwentner in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung. Er wird aufgrund seiner Länge im Saal verteilt werden.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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