Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 61

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Wöginger und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird im § 10 Abs. 56 der Ausdruck „Arbeits- und Sozialrechts-Ände­rungs­gesetzes 2014“ durch den Ausdruck „Bundesgesetzes“ ersetzt.

Begründung

Die Aufgrund des § 27 GOG-Antrages erfolgte Änderung steht zwar im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014, erfolgt aber nicht im Rahmen des ASRÄG, sondern in einem eigenen Bundesgesetz. Die beiden Bundesgesetze werden unter verschiedenen BGBl. Nummern kundgemacht werden. Zur korrekten Verweisung auf die Fundstelle der Kundmachung ist daher die vorgeschlagene Korrektur in der Inkrafttretensbestimmung erforderlich.

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.57.58

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Zu­schauerin­nen und Zuschauer! Herr Minister! Ich starte jetzt noch einmal den Versuch, den Abänderungsantrag meiner Kollegin Birgit Schatz ordnungsgemäß einzubringen. Im Kern geht es darum, dass wir bei begründetem Verdacht eine frühere Information der ArbeitnehmerInnen wollen, die Einführung der Möglichkeit einer Verbandsklage, keine Verknüpfung zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Präventiv­fachkräften, und zum Vierten, dass im AlVG, also im Arbeitslosenversicherungsgesetz, Unselbständige, Selbständige und LandwirtInnen gleich behandelt werden. Ich hoffe, dass das jetzt entsprechend eingebracht ist. – Danke. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Und jetzt zu meinem Antrag. Es ist schon ein bisschen verwunderlich, jeden Tag, auch gestern wieder, reden wir darüber, und wir hören auch jeden Tag neue Zahlen, nämlich, um wie viele arbeitslose Menschen es in Österreich geht. Frau Kollegin Dietrich hat es vorhin auch wieder erwähnt: Derzeit sind 400 000 Menschen in Öster­reich arbeitslos. Wir reden darüber, was passieren muss oder passieren sollte, um Jobs zu schaffen, um zu gewährleisten, dass Menschen wieder in die Erwerbstätigkeit kommen. Worüber wir aber nicht reden, und das hätte ich mir gewünscht – danke dem Herrn Kollegen Loacker, der zwar meinen Antrag nicht unterstützt, aber zumindest die Diskussion darüber –, ist, wie es den arbeitslosen Menschen geht, wie es jemandem geht, der täglich entweder in einer Schulung ist, zum AMS muss oder Absagen bekommt, der immer wieder Bewerbungsschreiben schickt, der Angst hat, der von Existenzängsten geplagt wird, mitunter auch die ganze Familie.

Wir haben nicht darüber geredet, im Gegenteil. Es ist ein Sturm an Polemik aus­gebrochen, besonders enttäuschend vonseiten der ÖVP, in Bezug auf meinen Antrag, wo es nicht darum geht, dass arbeitslose Menschen Urlaub bekommen – und das möchte ich jetzt ein für alle Mal richtigstellen, denn in diesem Antrag steht kein einziges


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