Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 60

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Betrachtet man den letzten Zeitraum, so weiß man, dass das Gesetz zu Recht im Jahr 2011 beschlossen worden ist. Es gab viele Überprüfungen. Einige Zahlen wurden genannt: 1 000 Strafanzeigen, die letztendlich zu einer Summe von 20 Millionen € an Strafen – leider, muss man sagen – geführt haben.

In der vorliegenden Novellierung sind ganz wichtige Punkte die Kontrolltätigkeit betref­fend enthalten. Es wurde bereits erwähnt: Der Grundlohn wird ja schon heute kontrol­liert. Ein wesentlicher Bereich sind die Überstunden, die Überstunden und deren Zuschläge werden jetzt auch in Zukunft kontrolliert. Wir wissen, dass hier in manchen Branchen leider einiges im Argen liegt. Und wir wissen – vor allem wir in der Gewerk­schaftsbewegung –, dass im Überstundenbereich viele Schwierigkeiten existieren. Wenn in Zukunft die Kontrollen auch in diesem Bereich existieren, ist das für die Gewerkschaftsbewegung – und vor allem für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Die Strafhöhe bei Nichtbereithalten der Lohnunterlagen wird verdoppelt. Es gab ja quasi die Möglichkeit der Straffreiheit – das ist alles schon angesprochen worden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Zukunft beim Strafbescheid konkret über die Unterentlohnung informiert – das ist ein ganz wichtiger und richtiger Schritt. Vonseiten der Gewerkschaft hätten wir es zwar gerne gehabt, dass man bereits vorher informiert, aber nochmals: Es ist ein wichtiger und ein guter Kompromiss.

Es hat hier eine sehr treffende und wichtige Petition vonseiten der Arbeiterkammer und des ÖGB Oberösterreich gegeben, wo 25 000 Kolleginnen und Kollegen unter­schrieben haben. Das war eine besondere Initiative des Präsidenten der AK Oberöster­reich, Dr. Johann Kalliauer. Ich denke, es ist eine gute Novellierung, und ich bitte um Beschlussfassung.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Wöginger und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird im § 10 Abs. 56 der Ausdruck „Arbeits- und Sozialrechts-Ände­rungs­gesetzes 2014“ durch den Ausdruck „Bundesgesetzes“ ersetzt.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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