Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 78

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und Herren, und eine Regelung geschaffen (Abg. Neubauer: Wo er fünf Jahre gesagt hat, das geht nicht!), durch die wirklich maßgebliche Einschnitte zu verzeichnen sind, maßgebliche Einschnitte, die auch auf europäischer Ebene am Rande dessen, was vertretbar ist, erfolgt sind.

Lassen Sie mich einige Punkte nennen: Mit diesem Sonderpensionenbegrenzungs­ge­setz, wie es ganz genau heißt, ist bei diesen Luxus- oder Sonderpensionen ein Ein­schnitt im Ausmaß von 17 Prozent erfolgt, indem der Sicherungsbeitrag erhöht wurde beziehungsweise zukünftig solche Luxuspensionen nicht mehr möglich sind und dies auch in verfassungsgesetzlichen Bestimmungen festgelegt wurde.

Und weil immer von den Politikerpensionen gesprochen wurde, so muss man hier in diesem Rahmen und muss man auch der Öffentlichkeit sagen, dass bereits 1997 mit einer Reform für all jene Politikerinnen und Politiker, die ab 1. August 1997 neu in das politische Amt eingetreten sind, vorgesehen wurde, dass es keine eigenständige Politikerpensionen mehr gibt, geschätzte Damen und Herren. Unser Bundesminister Hundstorfer hat mit dieser Regelung auch in die Alt-Politikerpensionen eingegriffen, von deren Beziehern nunmehr erhöhte Pensionssicherungsbeiträge zu leisten sind.

Geschätzte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass dieses Thema immer wieder aufgegriffen und gerade von der Freiheitlichen Partei immer wieder zur Sprache gebracht werden wird. (Abg. Neubauer: Das tut weh, gell?)

Ich möchte vielleicht nur ganz kurz auf den Tagesordnungspunkt 7 eingehen, der den Entschließungsantrag der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein behandelt. Ich gebe Ihnen recht: Diese behinderten Kinder beziehungsweise diese Kinder in den Heimen haben gearbeitet, und wenn sie gearbeitet haben, dann ist für die Zahlung der Pen­sions­versicherung beziehungsweise der Sozialversicherung das Institut, die Einrich­tung oder der jeweilige Unternehmer zuständig. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich möchte Ihnen auch vorhalten, dass es bereits eine Beantwortung der damaligen Sozialministerin Haubner gegeben hat, in der sie versprochen hat, dass sie sich dieser Sache annehmen wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Kinderheime!) Bis dato wurden keine Ergebnisse geliefert.

Ich glaube, dieses wesentliche Beispiel zeigt, dass unser Herr Bundesminister alle heißen Eisen angegriffen und Lösungen herbeigeführt hat, die auch rechtlich halten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da war der Kinderheim-Skandal ...! Was haben Sie denn dafür getan? – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


11.47.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Kollegen Spindelberger, Hechtl und Hammer haben jetzt wortreich das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – oder wie es der Kollege Hechtl genannt hat, das Superpensionenbegrenzungsgesetz – verteidigt, und das ist mutig. Diese lächerliche Pensionsbegrenzung, die bei diesen Bonzen im Schnitt mit 74 € zu Buche schlägt – 74 €! –, hier jetzt auch noch verkaufen zu wollen, ist wirklich absolut lächerlich! (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Und da haben die Freiheitlichen recht, wenn sie Sie damit nicht auskommen lassen und wenn sie da hartnäckig bleiben. Das bleiben wir sicher auch!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite