Frauen und Kinder angewendet wird, dann darf sich die Gesellschaft, darf sich ein Staat, darf sich die Politik nicht verschließen!
Unter dieser Ägide 1993 folgten viele wichtige Gesetzesmaßnahmen: 1997 das erste Gewaltschutzgesetz, Novellen sind gefolgt, es begann die Einrichtung der institutionellen Gewaltschutzeinrichtungen. Die Frau Innenministerin und ich, wir teilen uns hier die Kosten von über 6 Millionen € pro Jahr, wo abgesichert ist, wenn eine Wegweisung erfolgt ist, dass die Gewaltschutzeinrichtung verpflichtet ist, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen und dieses Opfer zu beraten, zu begleiten, das Opfer so zu schützen, dass sich die Täter auch bei einer eventuellen einstweiligen Verfügung nicht nähern dürfen. Diese einstweilige Verfügung wurde auf die Bereiche Schulen, Kindergärten und Horte ausgeweitet. Über 200 dieser Wegweisungen wurden überprüft, was heißt, dass sich Täter auch den Kindern nicht nähern können.
Ich bin sehr stolz und froh – herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Wurm –, dass es gelungen ist, auf Ansinnen des Europarates viele Mitgliedstaaten dazu zu bringen, in Istanbul diese Konvention zu unterschreiben. Es sind jetzt auch genug Staaten, die das nicht nur ratifiziert haben, sondern dieses Element wurde auch ein rechtsverbindliches Instrument, das laufend von einer internationalen ExpertInnen-Kommission überprüft wird.
Weil heute Wirkungsorientierung, Wirkungsziele genannt wurden: GREVIO, die internationale ExpertInnen-Kommission, überprüft auch laufend in den einzelnen Staaten, was zum Thema Gewaltschutz passiert. Es gibt das CEDAW-Komitee, dem wir berichten müssen, dem wir einen Staatenbericht liefern müssen. Das kontrolliert, wie wir jeglicher Diskriminierung von Frauen entgegentreten. Natürlich gehört da auch der Gewaltschutz dazu.
Diese 64 Maßnahmen, die einem einzigen Wirkungsziel in meinem Ressort untergeordnet sind, nämlich der Eindämmung von Gewalt gegen Frauen durch Koordinierung von Maßnahmen und Programmen, werden begleitet, das ist ganz sicher. Die Evaluierung ergibt sich dann von selbst, denn bevor die Maßnahmen greifen können, können wir die Instrumente der Evaluierung insofern nicht festlegen, als wir Begleitinstrumente, Beobachtungs-, Controlling-Instrumente ohnehin haben.
Sie können ganz sicher sein, dass wir uns nach einiger Zeit anschauen werden, ob und wie ernsthaft die einzelnen Ressorts mittun. Ich bin überzeugt, dass sehr ernsthaft mitgetan wird, sonst hätten sie nicht mit entwickelt, was wir zum Thema Gewaltschutz noch vorhaben. Die Verpflichtungen der Justiz, des Arbeitsministers, der Innenministerin, des Wirtschaftsministers, die sind da auch festgeschrieben; und ich bin überzeugt, dass dieses Thema ziemlich ernst genommen wird und wir nicht einfach nur irgendwelche Pseudomaßnahmen beschlossen haben.
Wir wollen jetzt auch die Bundesländer einbeziehen, wir wollen es eine ständige Einrichtung in Bezug auf die NGOs werden lassen, dass die auch Mitglieder des Komitees sind. Von diesen 64 Maßnahmen kommen übrigens 33 allein aus dem Frauen- und Bildungsressort, also mehr als die Hälfte liegt ohnehin bei mir, in Verantwortung des Frauenministeriums. Die restlichen Maßnahmen gehen von Koordinierung über Datensammlung, Forschung bis hin zu Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.
Auch das materielle Recht steht sehr im Fokus. Das Missverhältnis des Strafmaßes zwischen Gewalt gegen Leib und Leben und Betrug und anderen Delikten wurde schon angesprochen, und das wird in der StGB-Novelle jetzt berücksichtigt. Es wird da auch Verbesserungen geben, aber auch Änderungen betreffend Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung, Verfahrensrecht, Schutzmaßnahmen sind Ziele, und die europäische Vernetzung wird festgeschrieben.
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