Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 113

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reichend, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen erfolgreich bzw. zielführend sind, und welche womöglich weiterentwickelt oder ersetzt werden müssen. Zwar ist eine umfassende Formulierung von Wirkungszielen sowie die Ausweisung von konkre­ten Budgets mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch wäre dieser angesichts der budgetären Lage durchaus gerechtfertigt. Das Zusammenwirken der einzelnen Ministerien sowie die Anstrengungen, die hier unternommen werden, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu bekämpfen, könnte durch eine solche stringente Evaluierung optimiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung uns insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Parlament ein Konzept zur Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt vorzulegen, das nicht ausschließlich den Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt, sondern weiterführend konkrete Zielsetzungen sowie dazugehörige Messindikatoren zu den einzelnen Programmen anführt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorge­schlagen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.38.25

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Prä­sident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Tage bevor wir wieder mit vielen Aktionen in ganz Österreich – nicht nur in Österreich, in Europa, auf der ganzen Welt – diese 16 Tage gegen Gewalt begehen und zu vielen Veranstaltungen, Diskus­sionen und Podien zum diesem Thema einladen werden, finde ich es ein wertschät­zendes, gutes und richtiges Zeichen, diesen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz hier im Parlament zu diskutieren und das ein oder andere, das in Österreich noch nicht so gut läuft, in den Fokus zu rücken.

Es gibt aber auch vieles, das bei uns schon vor Jahren und Jahrzehnten sehr gut initiiert wurde. Es wurden teilweise in den Regionen auch ausreichend Beratungs­einrichtungen, Frauenhäuser, Notwohnungen, Übergangswohnungen eingerichtet. Des­­halb gilt es, einmal auch offen und ehrlich zu sagen: Es ist gut, dass es das gibt! Ein großes Dankeschön an alle Frauen, Mitarbeiterinnen aller Einrichtungen, die hier seit Jahren und Jahrzehnten Frauen auf ihrem Lebensweg beratend begleiten, bei Trennungen, Scheidungen und vor allem auch, wenn Gewalterfahrungen gemacht werden, um ihnen ein Stück weit die Möglichkeit zu geben, ein anderes, ein neues Leben zu beginnen, wenn sie sich oft erst nach Jahren – oft auch wegen und mit ihren Kindern – aus einer Gewaltbeziehung herauswagen.

Diesem Nationalen Aktionsplan liegen viele historische Ereignisse zugrunde. Ich darf nur an die Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien erinnern, die damals endgültig festlegen konnte, dass Frauenrechte Menschenrechte sind, das Private politisch ist. Man kann nicht die Türen verschließen, wenn Gewalt im Spiel ist. Was in den vier Wänden passiert, das möge und soll auch privat bleiben, aber wenn Gewalt gegen


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