Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 112

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„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Parlament ein Konzept zur Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt vorzulegen, das nicht ausschließlich den Umsetzungsgrad der ein­zelnen Maßnahmen berücksichtigt, sondern weiterführend konkrete Zielsetzungen sowie dazugehörige Messindikatoren zu den einzelnen Programmen anführt.“

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Noch einmal: Ich halte es für sehr wichtig, ein Zeichen zu setzen. Das ist auch ein Teil unserer politischen Verantwortung. Dennoch glaube ich, dass wir auch so ehrlich sein müssen, uns zu fragen, ob das, was wir vorhaben, wirklich in den einzelnen Bereichen auch das bringt, was wir uns erwarten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt

Begründung

Die interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" hat dem National­rat kürzlich ein Maßnahmenpaket zum nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgelegt. Maßgeblich ist hierbei die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien, die das umfassende Programm mittragen, um eine nachhaltige Reduktion von Gewalt gegen Frauen zu erreichen. Mehrere Punkte des Nationalen Aktionsplans beziehen sich auf schon bestehende Maßnahmen; andere Teilbereiche sind erst in der Konzeptionsphase. Angesichts der diversen Maßnahmen des Aktions­plans bzw. des unterschiedlichen Status der jeweiligen Umsetzung der Maßnahmen, ist es verständ­lich, dass im veröffentlichten Bericht nicht im Detail auf die spezifischen Schritte zur Realisierung dieser Unterfangen eingegangen wurde.

Angesichts der Tatsache, dass der Bericht übersichtlich in die Teilbereiche Prävention, Schutz und Unterstützung, Materielles Recht, Strafverfolgung und internationale Zusam­menarbeit aufgeteilt ist, ist jedoch nicht verständlich, warum nicht äquivalent zum strukturierten Aufbau des vorliegenden Maßnahmenpakets auch gleichzeitig Ziele seitens der beteiligten Ministerien formuliert werden, nämlich ähnlich der Wirkungs­orien­tie­rung, die mit der Haushaltsrechtsreform eingeführt wurde. Gleichzeitig wäre ebenfalls anzudenken, das jeweilig zugehörige Budget im Bericht anzuführen, um eine übersichtliche Darstellung der Einzel- und Gesamtkosten der Maßnahmen zu gewährleisten.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte im letzten Gleichbehandlungsaus­schuss am 5.11.2014, dass eine Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt auf Basis eines "Ampel-Systems" angedacht wird, wobei hier nicht die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilt werden soll, sondern lediglich der Umsetzungsgrad. Eine effek­tive Evaluierung des NAP wäre jedoch nur dann gewährleistet, wenn konkrete Ziele sowie zugehörige Messindikatoren formuliert werden. Denn die alleinige Evaluierung des nationalen Aktionsplanes nach dem jeweiligen Umsetzungsgrad ist nicht aus-


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