Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 111

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Istanbul-Konvention zum Anlass genommen wurde, eine interministerielle Arbeits­gruppe einzurichten.

Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat einen sehr umfangreichen Nationalen Aktions­plan zum Schutz von Frauen vor Gewalt erstellt. Von meiner und unserer Seite ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Ressorts und an alle beteiligten Personen, denn dieser Nationale Aktionsplan ist tatsächlich sehr gut gelungen, weil er klar strukturiert ist, weil er einen klaren Blick auf die verschiedenen Handlungsfelder hat und weil er Maßnahmen sehr gut ausweist.

Wir sehen es als äußerst wichtig, in diesem Bereich tätig zu werden. Immer wieder liest man von schockierenden Einzelfällen. Betrachtet man aber die Gesamtzahlen, so sieht man, dass es noch schockierender ist, wenn man liest, dass mehr als ein Drittel aller Frauen von psychischer, sexueller oder physischer Gewalt betroffen sind.

Die Frage ist tatsächlich: Was kann die Politik dagegen tun?

Es wurde bereits von meinen Vorrednerinnen häufig darauf hingewiesen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist, dass es darum geht, dass in den Familien darauf geachtet wird, dass in der Schule auf das Umfeld geschaut wird. Ich glaube aber sehr wohl auch – und deshalb unterstützen wir auch diesen Nationalen Aktions­plan so sehr –, dass es wichtig ist, als Politik, als Staat eine gewisse Grundhaltung zum Ausdruck zu bringen, was man einfach nicht akzeptiert.

Was mir in diesem Zusammenhang auch wichtig ist – das habe ich schon im Aus­schuss dargelegt, und mein Kollege Pock hat, wie ich glaube, dazu mittlerweile auch eine parlamentarische Anfrage eingebracht –, das ist das Thema Wirkungs­orien­tierung. Es sind zwar in den einzelnen Ressorts sehr viele Einzelmaßnahmen sehr übersichtlich und auch sehr glaubhaft aufgelistet, mir geht es aber darum, dass, wenn man hier Maßnahmen setzt und teilweise auch Geld in die Hand nimmt – teilweise auch über Verschärfungen im Strafrecht diskutiert –, auch eine Wirkungsorientierung geprüft wird. Das heißt, ich möchte gerne evidenzbasiert zumindest den Versuch unternommen wissen, dass man sich anschaut, ob das denn etwas bringt. Ich denke, in sehr vielen Bereichen – und das ist nur ein Gefühl – wird es etwas bringen. Ich glaube, dass Bewusstseinskampagnen immer etwas helfen.

Skeptisch bin ich aber im Bereich des Strafrechts. Es gibt schon einen ersten Entwurf der Reformkommissionsgruppe StGB 2015, da findet sich das Vorhaben, Cyber­mobbing als Straftatbestand einzuführen. Ich glaube, dass es gut ist, wenn die Gesell­schaft sagt: Wir akzeptieren nicht, was da passiert! Denn was da gerade jungen Mädchen im Umfeld von Facebook & Co an psychischer Gewalt passiert, ist tat­sächlich – wenn ich zu den jungen Menschen auf der Galerie schaue – ein noch viel zu wenig beleuchteter Bereich. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Schrei nach höherer Strafe in manchen Bereichen – wobei auch ich ein Ungleichgewicht zwischen Strafen gegen Leib und Leben und Strafen aufgrund von Delikten gegen Vermögen sehe – wirklich die Wirkung erzielt, die man sich wünscht. Davor warne ich, und deshalb hätte ich das gerne evidenzbasiert diskutiert.

Aus diesem Grund bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend  die Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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