Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 141

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15.18.43

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, Herr Bundesminister, auch wenn sich bei Ihnen im Gegensatz zu mir die Nutzung der Haarpracht als Bett­vorleger noch als sinnhaft erweisen würde (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ), möchte ich Ihnen doch dies als Ergebnis der Verhandlungen nicht wünschen. Ich kann mich auch der Kritik des Kollegen Loacker über das Ausmaß oder die Länge der Anfragebeantwortung nicht anschließen, vor allem angesichts des Vergleichs mit Anfragebeantwortungen, die wir sonst ab und zu von Ministerien erhalten.

Im Regierungsprogramm ist ja ein Fahrplan für die Erstellung des neuen Finanz­ausgleichsgesetzes bereits Ende 2013 festgelegt worden, und der Herr Bundesminister hat ja diesen Fahrplan, die an den Tag zu legende Vorgehensweise und die dabei eingebundenen Akteure und Institutionen auch in der Anfragebeantwortung näher erläutert, und jetzt hat er das noch einmal präzisiert. Dafür einmal von dieser Stelle aus auch Danke schön!

Auch die Verlängerung des zeitlichen Rahmens wurde bereits im Regierungsprogramm thematisiert, und auch das hat der Herr Bundesminister hier noch einmal präzisiert.

Herr Kollege Loacker, beim Finanzausgleich geht es bekanntlich um den horizontalen und vertikalen Lastenausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, da geht es nicht um Geschenke, sondern um gerechte Verteilung der Finanzen zwischen den Gebietskörperschaften; auch wenn die Erfahrung der letzten Jahre und Jahrzehnte gezeigt hat, dass das ein sehr diffiziles – der Herr Bundesminister hat gesagt: komplexes – Thema ist, das nicht immer zur großen Freude aller am Prozess Beteilig­ten sein Ende findet.

Im Licht der aktuellen Diskussion um den Steuerwettbewerb zwischen Staaten – das Beispiel Luxemburg geistert auch heute noch durch die Medien – geht es im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum FAG auch um die Frage einer verstärk­ten Abgabenautonomie der Länder. Aus meiner Sicht sollte einem Steuer­wettbewerb unter den Ländern in diesem Prozess aber nicht Vorschub geleistet werden.

Im Hinblick auf eine aufgabenadäquate Mittelausstattung und die Verteilung der Finanz­mittel haben vor allem im kommenden Finanzausgleich die einzelnen Gebiets­körperschaften und deren Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, Berücksichtigung zu finden. Dass dabei eine Überprüfung von Doppelgleisigkeiten bei Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung und gewisse Effizienzsteigerungen durch deren Beseitigung im Fokus zu stehen haben, ist auch Thema der Verhandlungen. Es gibt dazu auch vonseiten des KDZ, also des Zentrums für Verwaltungsforschung, bereits ausgear­beitete und weitreichende Vorschläge.

Die Finanzmittelausstattung der Gemeinden hängt im hohen Maß von der Ausge­staltung des Finanzausgleichssystems ab. Hierbei sind einerseits die Ertragsanteil­verteilung sowie die Einhebung eigener Steuern über den primären Finanzausgleich und andererseits aber vielfältige Transferströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zum Beispiel die Gemeindebedarfszuweisungen, die Umlagen über den sekundären und tertiären Finanzausgleich, ebenfalls relevant.

Aus Sicht der Kommunen geht es jedenfalls auch darum, dass Gelder, die im Finanz­ausgleich für die Gemeinden vorgesehen sind, tatsächlich bei diesen landen. Und mit den so bereitgestellten Mitteln geht es bekanntlich darum, zahlreiche Aufgaben der Gemeinden zu finanzieren. Dabei stellt sich insbesondere auch im Zusammenhang mit den Finanzausgleichsverhandlungen die Frage, inwieweit die über den Finanzaus­gleich bereitgestellten Mittel noch ausreichen, die Aufgaben in den Gemeinden zu


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