Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 142

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finanzieren. Auch das wird in den Verhandlungen zu thematisieren sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Frage der ausreichenden Mittel für die notwendige Aufgabenfinanzierung lässt sich auch auf andere betroffene Bereiche ausdehnen. Mir fällt hier zum Beispiel die Zweck­bindung der Mittel für die Wohnbauförderung ein. Insbesondere im Licht der aktuellen Debatte um die Kosten des Wohnens und der dringend notwendigen Schaffung von neuem, leistbarem Wohnraum darf man schon die Frage stellen, ob die Mittel, die für die Wohnbauförderung vonseiten des Bundes eingehoben werden, auch wirklich immer an die richtige Adresse gelangen.

Vor allem sollten wir aber auch im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich die Fragen eines modernen, transparenten Haushaltsrechts für die Gebietskörperschaften und eines generellen Spekulationsverbots für Länder und Gemeinden mitverhandeln.

Herr Bundesminister, wir erwarten uns im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen konstruktive Gespräche und eine inhaltlich tiefgreifende Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen und anstehenden Fragen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam viele, wenn nicht alle diese Probleme einer Lösung im Sinne aller betroffenen Gebiets­körperschaften zuführen werden können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.

 


15.24.11

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Vorweg darf man durchaus festhalten, dass die Beant­wortung durch den Herrn Finanzminister nicht nur heute im Plenum, sondern auch bei der schriftlichen Anfragebeantwortung sehr profund und ausreichend war. Da das Thema aber so wichtig ist, diskutieren wir es gerne zusätzlich heute an dieser Stelle im Nationalrat.

Herr Kollege Loacker! Machen Sie sich keine Sorgen wegen Bettvorleger hin oder her! Wenn Sie selbst nicht bei den Finanzausgleichsverhandlungen dabei sind, brauchen Sie sich auch keine Sorgen wegen eines Bettvorlegers zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Eine Umsetzung der Neustrukturierung des Finanzaus­gleichs kann letztlich nur in guter Partnerschaft aller Verhandlungspartner gemacht werden. Verhandlungspartner sind natürlich das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzreferenten der Länder, der Städtebund und der Gemeindebund. Das sind die Verhandlungspartner, und wir im Parlament dürfen letztendlich beschließen.

Es ist vom Zeitplan, den der Herr Bundesminister skizziert hat, von der Vorgangsweise her sehr vernünftig: zuerst die Steuerreform, anschließend geht es mit dem Finanzaus­gleich richtig los, weil mögliche Gegenfinanzierungsvorschläge auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich haben könnten. Daher ist es sinnvoll, wenn man vorher weiß, wie die Steuerreform ausschaut, nachher verhandelt man den Finanzausgleich, damit man das entsprechend beurteilen kann.

Die Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016 war eine sehr gute Ent­scheidung, weil sie auch Auswirkungen auf andere Bereiche hat. Denken wir zum Beispiel an die Verlängerung des Pflegefonds, an die Verlängerung der Schwellen­werteverordnung, die ja nicht nur für die regionale Wirtschaft wichtig ist, sondern auch im Bereich der Bürokratie durchaus Vorteile bringt! Auch die Verlängerung betreffend


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