Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute hier den Außen- und Europapolitischen Bericht behandeln, dann möchte ich eingangs die Gelegenheit nutzen, eine Klarstellung anzubringen, eine Klarstellung zur Aussage des italienischen Präsidenten Napolitano, die er vor zwei Wochen getätigt hat. Er hat wörtlich gesagt, Südtirol habe sich freiwillig Italien angeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aussage ist seitens der Freiheitlichen Partei entschieden zurückzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich denke mir, dass die österreichische Außenpolitik in den letzten zwei Wochen, aber auch Herr Bundespräsident Fischer, der bei Herrn Präsidenten Napolitano zu Besuch weilte, die Gelegenheit hätte nutzen müssen, diese historische Unwahrheit richtigzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch wenn man alle möglichen Interpretationen der Ereignisse hernimmt – 1918, 1972 im Rahmen der Autonomie, 1982 im Rahmen der Streitbeilegungserklärung, dass aufgrund dieser Autonomie die Frage zu stellen sei, ob das ein Zugeständnis an den italienischen Staat gewesen sei –, dann ist es rechtlich grober Unfug, so etwas zu behaupten. Natürlich kann das Selbstbestimmungsrecht der Völker eine Autonomie für eine schutzbedürftige Minderheit auf der ganzen Welt nicht ersetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
In den letzten zwei Jahren ist die Frage aufgekommen, wie denn Österreich letztlich seine Rolle, seine Schutzfunktion gegenüber den Landsleuten in Südtirol definiert. Wir haben in der Auslegung mancher Begriffe leider eine Trendwende erkennen müssen. Im Außen- und Europapolitischen Bericht steht auf Seite 74 Folgendes zu lesen – ich zitiere –:
„Gleichzeitig besteht für Österreich kein Zweifel, dass die Südtirol-Autonomie völkerrechtlich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich eine Wende in der Südtirol-Politik der österreichischen Bundesregierung. Es hat diesbezüglich bereits Proteste aus dem Südtiroler Landtag gegeben. Ich habe hier eine Aussendung, die heute die Südtiroler Medien erfasst hat – ich darf daraus zitieren –:
„Wenn im Bericht davon die Rede ist, dass ‚die Süd-Tirol-Autonomie völkerrechtlich auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortwährendes Recht von Süd-Tirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird‘, so ist dies eine völlige Fehleinschätzung“. „Die derzeitige Autonomie kann keinesfalls als eine Form der Selbstbestimmung interpretiert werden, sondern ist lediglich ein temporärer Ersatz für die Selbstbestimmung“, heißt es in dieser Aussendung, meine sehr geehrten Damen und Herren, der wir uns inhaltlich natürlich anschließen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Der renommierte Völkerrechtsexperte an der Innsbrucker Universität Dr. Pernthaler hat aufgrund dieser Behauptungen der österreichischen Bundesregierung in den letzten Monaten ein Gutachten erstellt und gerade zu dieser Frage Folgendes gesagt – ich zitiere –: Pernthaler stellt klar, „dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur den Staatsnationen, sondern ‚jedem Volk und jeder Volksgruppe‘ zukommt und dass weder das ‚innere‘ noch das ‚äußere Selbstbestimmungsrecht‘ Südtirols durch die Autonomie aufgehoben oder verbraucht worden ist.“
Das ist die gutachtliche Meinung und Ansicht des Herrn Universitätsprofessors und Völkerrechtsexperten Dr. Peter Pernthaler. Darüber hinaus darf ich auf einen Beschluss des Südtiroler Landestages verweisen. Dieser hat am 9. Oktober folgende Beschlüsse gefasst:
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