Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 194

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das Abdullah Zentrum für interreligiösen Dialog gerichtet und um Stellungnahme zu diesem menschenrechtlich bedenklichen Vorfall ersucht. Bis heute herrscht Schweigen im Wald, offensichtlich sind die Herrschaften mit anderen Dingen beschäftigt.

Lassen Sie mich ein bisschen auf die Hintergründe dieses Falles eingehen. Saudi-Arabien kommt ganz oft in die Schlagzeilen, was Menschenrechtsverletzungen betrifft. Es gibt jede Menge Repressalien, nicht nur gegenüber Bloggern, sondern auch gegenüber MenschenrechtsverteidigerInnen, FrauenrechtsaktivistInnen, sogar gegen Frauen, die Auto fahren. Es werden sehr viele Menschen gesteinigt, gefoltert, zum Tode verurteilt wegen aller möglichen Delikte, auch wegen des Abfalls vom Glauben. Zu diesen Steinigungen und Folterungen sei gesagt, dass Saudi-Arabien übrigens im September 1997 die Anti-Folter-Konvention ratifiziert hat. So viel zum Ernstnehmen dieses internationalen Abkommens.

Was seit heuer das strukturierte Menschenrechtsverletzen durch den Staat noch leichter macht, ist ein im Februar in Kraft getretenes Anti-Terror-Gesetz, das übrigens auch auf Raif Badawi angewandt worden ist, obwohl er zu dem Zeitpunkt, Februar 2014, die ihm vorgeworfenen – unter Anführungszeichen – „Taten“ schon längst begangen hat. Aber dieses Anti-Terror-Gesetz hat einige sehr flexible Paragrafen, die alle mit drakonischen Strafen bedroht sind. Zum Beispiel gibt es das Delikt des Störens des öffentlichen Friedens, das Destabilisieren der Sicherheit der Bevölkerung, die Gefährdung der nationalen Einheit und die Beschädigung der Reputation des Staates.

Bis Ende Oktober, also bis vor zwei Wochen, ist nur im Jahr 2014 bereits an 60 Men­schen in Saudi-Arabien die Todesstrafe exekutiert worden, unter anderem wegen solcher eben genannter Delikte aus dem Anti-Terror-Gesetz. Das ist absolut untolerier­bar.

Noch ein Nachsatz zur Medienfreiheit, zur Meinungsfreiheit: Im Press Freedom Index ist Saudi-Arabien von 180 Ländern auf Platz 164 gelistet, also es steht sehr schlecht um die Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien. Allerdings ist weltweit leider generell zu beobachten, dass Medien- und Meinungsfreiheit intensiv unter Druck kommen. Es ist erschreckend, dass das Committee to Protect Journalists berichtet, dass 90 Prozent der Täter und Täterinnen, die Journalisten und Journalistinnen ermorden, ungestraft bleiben. Sehr oft stehen auch Staaten hinter der Ermordung von JournalistInnen.

Das heißt, wir brauchen einerseits eine Gleichstellung von Bloggern und Bloggerinnen mit JournalistInnen, was den Schutz betrifft, aber es ist auch absolut notwendig, dass wir unseren Beitrag dazu leisten, dass starke demokratische Institutionen aufgebaut werden, eine starke Zivilgesellschaft, und dass Presse- und Meinungsfreiheit wirklich überall greifen kann, nicht nur in Saudi-Arabien, sondern überall auf der Welt. Es wird sicher noch weitere Initiativen dafür benötigen. Ich hoffe, dass sie genauso einstimmig getragen werden wie die heutige. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)

18.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.43.21

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Auch wenn es für ein Parlament immer ein bisschen problematisch ist, Beschlüsse an Einzelfällen aufzuhängen, werden wir diesem Antrag der Kollegin Windbüchler-Souschill gegen die Bestrafung des Bloggers Raif Badawi natürlich zustimmen.

Ich werde aber die Gelegenheit nutzen und am Ende meiner Rede einen weiter­führenden Antrag dazu einbringen, weil wir der Meinung sind, dass wir es uns nicht so


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