Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 76

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11.41.14

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte nicht alles wie­derholen, was gesagt worden ist. Historisch allein schon deshalb, weil in Deutschland, wo das Vorbild dieser Gesetzesänderung beheimatet ist, im Jahr 1919 das Minder­heitsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen worden ist. Wir haben es geschafft, innerhalb von hundert Jahren auch in Österreich nachzu­ziehen. Das klingt jetzt etwas lange, man muss aber auch sagen, dass das nicht euro­paweiter Standard ist, da sind wir jetzt schon ganz weit vorne.

Es gibt im deutschen Recht einige Dinge, die vielleicht besser und anders sind. Auf je­den Fall schließt Österreich in diesem Bereich jetzt übrigens ähnlich wie beim Par­teiengesetz und bei der Frage Parteispenden relativ weit oben an. Dieses Gesetz hat also durchaus Standard im europaweiten Vergleich.

Historisch gesehen ist das deswegen von Bedeutung, weil all das, was schon genannt worden ist, das Abdrehen von Untersuchungsausschüssen, die Konfrontationen, wie sie stattgefunden haben, der lange Kampf um das Einsetzen von Untersuchungsaus­schüssen, in dieser Form nicht mehr stattfinden wird. Es gibt auch eine klare Trennung zwischen Opposition und Regierung.

Ich möchte dazu schon auch festhalten, dass die Verhandlungen ja nicht erst in dieser Periode, vor sechs Monaten begonnen haben, sondern wir haben – ich schaue den Jo­sef Cap an –, glaube ich, drei Mal verhandelt. 2006 nach der Wahl kamen die ersten Verhandlungsrunden, und es hat in dieser Frage nicht die SPÖ oder ÖVP gegeben, sondern es hat mit Sicherheit auch in den Regierungsparteien damals Vertreter gege­ben, mehr bei der SPÖ, die zuvor in Opposition gefordert haben, insofern waren sie auch gebunden, einen Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht zu gewährleis­ten. Da war eher die Konfrontation: eine Regierungspartei wollte, die andere noch nicht.

2009 kam dann eine neue Situation, weil es die Vereinbarung mit beiden Klubobleuten gegeben hat. Und dann kam, glaube ich, eher die Situation, dass es eigentlich schon viele in den Parlamentsklubs, die den Regierungsfraktionen angehörten, aber auch Re­gierungsmitglieder gegeben hat, wo das gar nicht so leicht umzusetzen war, sagen wir das jetzt einmal neutral formuliert, und das, was dort verhandelt werden musste, nicht unbedingt eins zu eins die Position der Abgeordneten war, sondern das in einer Situa­tion, in der man eine Regierung hinter sich hat, halt auch nicht alles so leicht war.

Dann, glaube ich, kam der historische Moment bei der letzten Wahl, wo schon klar war, dass es auch in der Bevölkerung ein sehr großes Thema geworden ist und dass das Nichteinsetzen eines Untersuchungsausschusses, das Abdrehen von Untersuchungs­ausschüssen, aber auch – und das war damals bei der Wahl ein großes Thema – das Nichterscheinen von Regierungsmitgliedern in Untersuchungsausschüssen etwas war, was jeder Abgeordnete der Regierungsfraktionen auf der Straße zu hören bekommen hat. Da ist dann eigentlich die Frage aufgetaucht, warum ich mich immer rechtfertigen muss dafür, wer in den Untersuchungsausschuss kommt oder nicht. Das hat das Ding sicher auch weiter belebt.

Es war dann auch der Beginn der Verhandlungen nicht so einfach. Ich war am Anfang auch nicht so sicher, ob wir uns da finden werden oder nicht. Es hat aber dann im Ge­gensatz zu den anderen Verhandlungsrunden relativ rasch erste Bewegungen gege­ben. Und in dem Moment, in dem es Bewegungen gegeben hat, war klar, jetzt wird es ernst, jetzt verhandeln wir wirklich. Als in der Frage von Zeugenladungen angedeutet wurde, dass man sich vorstellen kann, dass die Minderheit das Recht für Zeugen­ladungen bekommt, war klar, jetzt geht es in die Richtung, wo man echt über ein Min­derheitsrecht diskutiert.

Es gibt Punkte, die man noch besser oder anders darstellen könnte – vieles hat Kol­legin Glawischnig schon gesagt –: präventive Wirkung. Werner Kogler hat schon mehr-


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