Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 93

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Ich bringe daher noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Zugangskriterien für die Pflegegeldstufen 1 und 2

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über die Regierungsvorlage (365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundespfle­gegeldgesetz geändert wird (414 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, mit dem die Anhebung des Mindestpflegebedarfs in den Pflegestufen 1 und 2 rückgängig gemacht wird.

*****

Das ist Ihre Chance. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben verlesene Antrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde be­treffend Zugangskriterien für die Pflegegeldstufen 1 und 2

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pflegegeldgesetz geändert wird (414 d.B.)

Begründung

Die geplante Anhebung der monatlichen Stundenwerte, in Pflegestufe 1 von mehr als 60 auf mehr als 65 Stunden und in Pflegestufe 2 von mehr als 85 auf mehr als 95 Stun­den, werden zu budgetären Einsparungen auf Kosten jener Menschen führen, die sich am wenigsten wehren können, weil sie auf Hilfe angewiesen sind. Fachgerechte Pflege in den Stufen 1 und 2 kann den Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen verbessern und Verschlechterungen beim Pflegegrad hinauszögern. Wenn jedoch kein Geld für präventive und stabilisierende Maßnahmen bereits in einem frühen Zeitpunkt der Pfle­gebedürftigkeit vorhanden ist, dann ist damit zu rechnen, dass sich der Grad der Pfle­gebedürftigkeit rasch erhöht und letztlich dem Staat dadurch womöglich sogar höhere Kosten verursacht.

Das Pflegegeld ist ohnedies nur ein Zuschuss zu den tatsächlichen pflegebedingten Mehraufwendungen. Wohnungsadaptierungen oder Hilfsmittel zur Prävention von Stür­zen oder Unfällen werden in Zukunft für viele nicht mehr im benötigten Ausmaß leistbar sein. Besonders hart betroffen werden jene Menschen sein, die nur eine Mindestpen­sion haben und sich deshalb keine Hilfeleistungen am freien Markt zukaufen können. Leidtragende dieser Verschärfungen sind vor allem pflegende Angehörige, die die Lü-


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