Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 94

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cken erneut füllen müssen. Die neu definierten Zugangskriterien zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 sind daher klar abzulehnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, mit dem die Anhebung des Mindestpflegebedarfs in den Pflegestufen 1 und 2 rückgängig gemacht wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.42.04

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, in diesem Bereich einige Klarstel­lungen vorzunehmen und einmal die bestehende Allgemeinsituation in der Pflege in Österreich zu durchleuchten.

Derzeit gibt es rund 455 000 Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, das sind in etwa 5,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Meine Damen und Herren, das ist im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland doppelt so hoch. Das heißt, wenn man davon spricht, dass hier etwas weggenommen wird, dass das insgesamt ein schlechtes System ist, dann weise ich das entschieden zurück. Ich würde sagen: Österreich ist Pflegewelt­meister mit einem sehr guten System (Abg. Schwentner: Ja genau!) für unsere pfle­gebedürftigen Menschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Man muss schon klarstellen – der Dank gilt hier vor allem jenen, die zu Hause die Be­treuung und Pflege durchführen –, dass rund 80 Prozent der Pflegegeldbezieher zu Hause betreut und gepflegt werden. Der Dank gebührt da in erster Linie den pflegen­den Angehörigen, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschie­densten Institutionen und Einrichtungen, denn Zigtausende, meine Damen und Herren, sind es, die tagtäglich diese sicherlich anstrengende und aufopfernde Tätigkeit aus­üben und diesem Beruf nachgehen.

Ich bedanke mich bei all jenen, die das alle Tage tun, denn dies ist ganz wichtig für un­sere Bevölkerung und für die Menschen, die diese Unterstützung brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zum Gesetz: Es wird ja hier verschwiegen, was noch gemacht wird. Es wird ge­sagt, dass wir Veränderungen bei den Stufen 1 und 2 durchführen. Ja, Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Schimanek), ich werde es Ihnen gleich erklären, Sie schauen so entgeistert. Sie müssen doch die Gesetzvorlage insgesamt kennen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Es wird im Bereich der künftigen Pflegegeldeinstufungen etwas verändert, also für die 455 000 Personen, die jetzt in den sieben Stufen eingestuft sind, ändert sich nichts, meine Damen und Herren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habt ihr im Jahr 2010 auch schon gesagt! – Abg. Kickl: 2011 war es genau!) Wir ver­ändern für künftige Pflegegeldbezieher der Stufe 1 und 2 das Stundenausmaß, das not­wendig ist, damit man eine Pflegegeldeinstufung in den Stufen 1 und 2 erhält, und zwar bei der Stufe 1 von 60 auf 65 Stunden und bei der Stufe 2 von 85 auf 95 Stunden.

Das ist aus unserer Sicht vertretbar, wenn wir das Gesamtpaket auch künftig absichern wollen und dieses System aufrechterhalten wollen. (Zwischenruf der Abg. Schwent-


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