Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 95

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ner.) Was Sie verschweigen, ist, dass in dem Gesetz auch steht, dass das Pflegegeld ab 1. Jänner 2016 um 2 Prozent erhöht wird. (Abg. Kickl: Bei 33 Prozent Wertver-
lust! Na bravo!) 
– Das ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen, Herr Kollege Kickl,
dass diese Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auch mitbeschließen, dass
das Pflegegeld für alle PflegegeldbezieherInnen in allen Stufen um 2 Prozent erhöht
wird. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Bei 33 Prozent Wertverlust! – Zwischenruf der
Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Das ist eine wichtige und auch notwendige Maßnahme. Aber das ist dazuzusagen, und das ist vertretbar.

Wissen Sie, was nicht vertretbar ist, Herr Kollege Kickl? – Der Antrag, den Sie da an­scheinend einbringen werden: „Einführung eines Mindestlohns von 1 600 €, jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Min­destpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex“.

Darf ich Ihnen etwas sagen? – Bei diesem Paket kommen Sie mit 10 Milliarden € nicht aus. Woher nehmen Sie bitte diese Mittel? – Das ist fadenscheinig, das ist Populismus pur, wenn hier Anträge im Ausmaß von 10 Milliarden € ohne finanzielle Abdeckung ein­gebracht werden und nicht dazugesagt wird, wie das finanziert werden soll. Das ist der österreichischen Bevölkerung gegenüber verantwortungslos! Hören Sie in diesem Be­reich mit dieser Populismuskeule auf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Weiters wird das Informations- und Beratungsangebot für Pflegegeldbezieher und de­ren Angehörige ausgebaut, und es werden die Förderanträge im Bereich der 24-Stun­den-Betreuung vereinfacht. Meine Damen und Herren, das ist uns wichtig, denn die
24-Stunden-Betreuung hat sich mehr als bewährt und ist insgesamt ein wichtiges Ins­trument im Pflegebereich.

Es ist mir ein Anliegen, hier noch ganz kurz das Folgende festzuhalten: Wir haben das Pflegegeldreformgesetz 2012 eingeführt. Der Bericht, der auch im Ausschuss diskutiert wurde, sagt ganz klar, dass hier eine sehr gute Verwaltungsreform durchgeführt wurde, von 303 auf 5 Stellen, der ganze Landespflegegeldbereich wurde miteingegliedert. Der Pflegefonds wurde installiert, Pflegefonds-Verlängerung bis 2018, dafür gibt es heuer 300 Millionen € zusätzlich, und diese Mittel gehen auch an die Länder und Gemeinden, die vor Ort die Verantwortung dafür tragen, dass die Pflege funktioniert.

Das muss man auch einmal erwähnen, und dazu stehen wir. Die Sozialhilfeverbände, die Pflegeverbände leisten sehr gute Arbeit. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­ter wissen, was die Menschen im Pflegebereich brauchen und welcher Maßnahmen es hier bedarf. Daher ist der Pflegefonds eine sehr gute Einrichtung.

Für die pflegenden Angehörigen übernimmt der Staat die Pensionsversicherung ab der Stufe 3 zu 50 Prozent, ab der Stufe 4 zur Gänze. Weiters gibt es die Familienhospizka­renz, die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit.

Insgesamt steht die Pflege in Österreich auf sehr guten Beinen. Dieses Paket ist ein abgestimmtes Paket, einerseits mit den Veränderungen in den Stufen 1 und 2, ande­rerseits mit der Valorisierung und den Erleichterungen auch im Bereich der 24-Stun­den-Betreuung. Wir haben ein gutes System, und das wird es auch in Zukunft geben. Auch im Vergleich mit anderen Ländern ist Österreich in diesem Bereich gut aufgestellt und in der Pflege aus meiner Sicht die Nummer eins. Und das werden wir auch in Zu­kunft sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


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