Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 137

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Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Sie über Folgendes informieren: Während der heutigen Nationalratssitzung wurde der Zugang zum Parlamentsgebäude aufgrund eines Feueralarms kurzfristig für wenige Minuten entsprechend einer Dienstanweisung, die es im Hause gibt, gesperrt.

Dazu ist zu sagen, dass das im Haus leider oft vorkommt, und meistens sind es Fehl­alarme. Bevor der hörbare Alarm ausgelöst wird, wird natürlich zuerst eine Ad-hoc-Ab­klärung vorgenommen, um zu klären, was dahintersteckt. Wenn es ein Fehlalarm war, wird natürlich kein allgemeiner Alarm ausgelöst. Das ist durchaus üblich.

Es kommt in diesem Falle, wie gesagt, dazu, dass der Zugang zum Parlamentsgebäu­de allen Personen, die hereinwollen, verwehrt wird. Darunter waren zum Zeitpunkt der Abstimmung drei Abgeordnete: ein Abgeordneter einer Regierungspartei, zwei Abge­ordnete von Oppositionsparteien. In diese Zeit der Torsperre fiel die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 6, deren Ergebnisse ich ja bereits enunziert und be­kannt gegeben habe.

Es hat so einen Fall noch nicht gegeben. In der Präsidialkonferenz sind andere Fälle von Hindern am Betreten des Sitzungssaales, allerdings nicht des Gebäudes, schon behandelt worden. Klar ist: Es geht hier am Vorsitz natürlich darum, möglichst faire Be­dingungen für alle zu schaffen.

Mir war dieser Vorfall zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht bekannt. Ich bin erst nach­her vom Kollegen Brosz darauf aufmerksam gemacht worden und habe inzwischen auch die Sachverhalte alle abklären lassen, weshalb ich natürlich zunächst auch keine Sitzungsunterbrechung vornehmen konnte. Der Vorfall hat nach meiner Einschätzung weder auf das erforderliche Quorum – das war ja gegeben – noch auf die Mehrheits­verhältnisse eine Auswirkung gehabt. Aber wir lassen die Sache jetzt trotzdem – um hier nicht womöglich einen Grund zu einer Anfechtung der Abstimmung entstehen zu lassen – noch einmal gutachterlich im Lichte der geltenden gesetzlichen Bestimmun­gen, Geschäftsordnung und so weiter, abklären und werden diesen Sachverhalt gege­benenfalls im Laufe dieser zwei Plenartage noch einmal im Rahmen einer Präsidiale behandeln.

Das nur zu Ihrer Information, warum ich die Sitzung vorhin unterbrechen musste.

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Ich darf nun den Vorsitz an die Frau Präsidentin übergeben, die dann mit dem Eingang in die kurze Debatte fortsetzen wird. – Bitte, Frau Präsidentin.

15.13.25Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2556/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2556/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minu­ten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


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